1. bin ich 24 Jahre. Und 2. gilt hier die freie Meinungsäußerung, deine Aussage klingt ja schon fast nach der eines Verkehrsrichters. Ist doch egal. wie es die Masse der Menschen sieht. Jeder Mensch ist doch ein Individuum und hat das Recht auf seine persönliche Meinung und Einstellung. Nur weil du im Strom der Weltverbesserer und Hobbypolizisten schwimmst, heißt das noch lange nicht, dass du hier das Recht hast beleidigend zu werden.
Also, wenn der Moderator dieses Forums Handlungsbedarf erkennen kann, dann sicher nicht auf mich bezogen. Solche Leute wie du sind mir eh am liebsten, gerade erst angemeldet und schon am rumpöbeln
Es gibt Fahrer, die sind schon eine Gefahr für den Verkehr alleine dadurch, dass sie daran teilnehmen, nicht etwa, weil sie zu schnell fahren. Und es gibt Fahrer, die mit Gefühl etwas überdurchschnittlich durch den Verkehr gleiten, ohne dabei jemanden zu gefährden. Ich halte mich an die Gesetze und fahre dementsprechend, wieso sollte man mir den Führerschein entziehen? Mitte-Links-Schleichern und Verkehrsbehinderungen sollte man genauso den Führerschein entziehen.
Du verkennst ein wenig die Lage, junger Freund 
Ja, es hat jeder das Recht auf eine freie Meinungsäußerung und von dem mache ich auch Gebrauch. Mir ist aber nicht bekannt, dass eine bestimmte temporäre Begrenzung dafür besteht. Was hat also der Zugehörigkeitszeitraum im Forum damit zu tun?
Und nein, ich bin weder Weltverbesserer noch Hobbypolizist! Ich bin ein normaler Verkehrsteilnehmer, der auch gerne etwas zügiger unterwegs ist. Auch mich ärgern Mittelspurschleicher und Leute, die bei einer einzelen Schneeflocke bei 5°C über Null mit 30 auf der Landstraße dahinschleichen! Aber ich besitze auch schon über 20 Jahre einen Führerschein und bin in der Zeit über 2 Mio km UNFALLFREI gefahren und habe viel erlebt und gelernt 
...unter anderem auch die StVO, die besagt:
§1 Grundregeln
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
§3 Geschwindikeit
1. Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine
Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den
Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite
durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten
ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren
Strecke halten kann.
§5 Überholen
2. Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen
Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs und des zu Überholenden ausgeschlossen ist.