Naja bei uns in österreich bekommst schon kein pickerl wenn die blinklampe ausgeblichen ist und vl mehr gelb als orange leuchtet (selbst erlebt)...
Naja und wenn mal zufallig bei der prufung eine kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert ists auch ein schwerer mangel (freund passiert)...kommt aber sicher auch auf den prufer an...
Die frage die sich mir stellt (wie auch ein user im kurze frage fred)...
Wie ist das jetzt bei einem unfall???
Eigentlich erlischt ja die betriebserlaubnis nach so einem umbau bzw ist er ja verboten...
Dem tuv der ja furs technische verantwortlich ist wars egal...
Wie sieht das dann aus...
Ich weiß ist verboten genauso wie led in den coronas usw darum gehts mir nicht...
Kann man sich im dall der falle dann auf den tuv ausreden???