Alles anzeigenquatsch, der Käufer hat den Wagen mit angeblich 200 tkm gekauft, und hat jetzt herausgefunden dass er über 300 tkm hat, er wird ja wohl beweise dafür haben dass der wagen soviel gelaufen hat. er musst nichts nachweisen, er hat nun den verkäufer (TE) beschuldigt dass er es war, beweisen tut es ein Gericht bei der Beweisaufnahme! und dass der TE keinen nachweis für seine "unschuld" hat, sieht es nicht gut für ihn aus!
wäre es so wie du sagst, dass der Käufer beweisen müsste dass der Verkäufer dran gedreht hat, dann könnte ja keine "opfer" welches von jemanden ein runter gedrehtes Fahrzeug kauft, Ansprüche an dem verkäufer geltend machen, wenn er alleine beweisen müsste dass der verkäufer es gedreht hat und nicht jemand anderes.
ganz einfache sache A hat ein auto von B gekauft mit km X.
A hat findet raus dass km stand nicht X ist sondern X + Y beträgt
A klagt B an
B muss beweisen dass er nichts am fahrzeug gedreht hat.
also zum TE ich würd erst reagieren wenn ein Brief vom Anwalt kommt. wenn du dich schuldig fühlst, wass du ja wahrscheinlich nicht tust, weil du ja nichts gedreht hast, dann brauchst du dir ja keine sorgen machen.
p.s km runter drehen gilt auch, wenn man es machen lässt bzw in auftrag gib
lol
Teilweise gebe ich Dir recht!
Aber, erstmal muss der Händler beweisen das am Tacho gedreht wurde!
Ob vom TE oder jemand anders, wird Ihn nicht interessieren.
Wenn er hier nicht abzocken will!
Fragwürdig ist wieso er nicht gleich einen Anwalt damit beauftragt hat !?!
Das er den TE auffordert hier zu Stellung zu nehmen finde ich bedenklich!
Darauf zu Antworten noch viel mehr!
Angenommen der TE meldet sich beim Händler (hat er wohl schon)und teil Ihm mit das er keinerlei Beweise für seine Unschuld hat!
Dann wird der Händler seinen Anwalt einschalten weil ja jetzt klar ist das der TE vor Gericht nichts zu seiner Entlastung vorzutragen hat!
Denn Rest kann man sich denken!
Bei der Beweisaufnahme vor Gericht wird wohl auch der Erstbesitzer gehört , und wenn er der böse ist ,wird das wohl auch deutlich werden.
Wenn der TE der böse ist natürlich auch. (gehe ich nicht von aus) Unschuldsvermutung
Wenn der Händler der böse ist dann wird er sich bei unklarer Beweislage seitens des TE vermutlich nicht soweit aus dem Fenster legen!
Deshalb nie die Karten auf den Tisch legen.
Und Notfalls noch eine zweite Meinung einholen, Anwälte sind auch nicht alle gleich gut!
Gruss Prag