Es handelt sich bei Touristenfahrten auf der NS um eine ganz normale Kraftfahrstraße und es gelten die Regeln der StVO und fahrzeugspezifisch der StVZO. Anders ist es bei geschlossenen Veranstaltungen.
Wenn deine Versicherung nicht explizit das Fahren auf der NS ausschließt, dann muss sie auch zahlen.
Frage stellt sich evtl. halt nur, wenn sie dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen wollen...????
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machen wir uns nichts vor. die leute halten sich aber nicht an die regeln auf der NS. deswegen gibts soviele unfälle! und deswegen kann sich die versicherung auf grobe fahrlässigkeit berufen weil zu hohe geschwindigkeit etc!
und genau drauf wird die DEVK rumreiten!