Nein, das ist wie bei anderer jährlicher Fahrleistung oder Garagenparkplatz nur eine Änderung der Risikoklassen, aber berechtigt nicht wie ein Halter- oder Fahrzeugwechsel zur Kündigung.
richtig! selbst ein kurzes abmelden und wieder anmelden bringt nichts solange sich nicht der halter ändert.
gleiches gilt übrigens für die hausratversicherung, nur mal nebenbei als zusatzinfo!
Umzug ist dort kein Kündigungsgrund. also kein vorzeitiger. Hausratversicherung zieht wie die KFZ versicherung immer mit um.