Selbstbeteiligung des Garantienehmers.
1. Für einen Schadensfall während der Laufzeit der
EUROPlus Garantie gemäß Satz 1 des Abschnitts
„Dauer der Garantie“ dieser Garantiebedingungen
gilt Folgendes:
Unter die Garantie fallende Materialkosten werden
nach der unverbindlichen Preisempfehlung des
Herstellers bestimmt und sind, ausgehend von der
Betriebsleistung der beschädigten Bauteile zum
Zeitpunkt der Reparatur, im Höchstfall wie folgt
erstattungsfähig:
- Bis 100.000 km 100 %
- Bis 120.000 km 90 %
- Bis 140.000 km 80 %
- Bis 160.000 km 70 %
- Bis 180.000 km 60 %
- Über 180.000 km 50 %
Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer als
Eigenanteil („Eigenanteil für Materialkosten“).
2. Für einen Schadensfall während einer möglichen
Laufzeitverlängerung der EUROPlus Garantie
gemäß Satz 2 des Abschnitts „Dauer der Garantie“
dieser Garantiebedingungen gilt Folgendes:
a) Es gilt ein Selbstbehalt für Lohn- und Mat erial
kosten von EUR 250,00 pro Schadensfall,
d. h., der Garantienehmer trägt die tatsächlich
entstandenen Lohn- und Materialkosten bis zu
einem Betrag von maximal EUR 250,00 selbst.
b) Übersteigt der sich nach Ziffer 1 ergebende
Eigenanteil für Materialkosten einen Betrag von
EUR 250,00, so entfällt der Selbstbehalt gemäß
Ziffer 2. a), und der Garantienehmer trägt diesen
Eigenanteil für Materialkosten.