Der erste Ansprechpartner ist der Verkäufer der Reifen.
Er ist der Vertragpartner und in diesem Verhältnis besteht Gewährleistung.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt dabei eine Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten.
Ich würde den Reifen wohl auch nur ungern aus der Hand geben bei so einem Schaden.
Wahrscheinlich würde ich ein eigenes Gutachten in Auftrag geben...