Meins ist von einem anderen Anbieter.
Werde das mal beobachten in der nächsten Zeit.
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Meins ist von einem anderen Anbieter.
Werde das mal beobachten in der nächsten Zeit.
Okay. Gib mir einfach ein Zeichen, wenn ich Dir helfen kann.
Das ist tatsächlich kein Problem.
Habe ich gerade gemacht letzten Freitag.
Mein Gefühl: das geht 50:50 aus... Du hast Vorfahrt zu gewähren und der andere muss ja damit rechnen das dort jemand herauskommt...
Ein ganz klares Nein!
Ein Grundsatz im deutschen Verkehrsrecht ist gerade, dass man bei vorschriftsmäßiger Fahrweise eben nicht mit dem Fehlverhalten anderer Leute rechnen muss. Wenn man nicht auf sein Vorfahrtsrecht vertrauen dürfte, dann käme der Verkehr ja komplett zum erliegen.
Allerdings kann die sogenannte allgemeine Betriebsgefahr eine Rolle spielen.
Außerdem könnte man dem Unfallgegner natürlich ein Fehlverhalten nachweisen. Das wäre zum Beipiel eine überhöhte Geschwindigkeit. Allerdings kann auch ein Gutachter diese nicht auf dem km/h genau bestimmen und hier geht es ja wohl um eine eher geringe Überschreitung. Die Zeugenaussagen sind in diesem Bereich aber wohl für die Katz...
Zum Glück bist Du ja scheinbar gut versichert und es spielt hier keine so große Rolle. Was ich nicht verstehe ist das Problem mit der Rechtsschutz. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz hast, dann sollte die definitiv bereits die erste Beratung übernehmen. Die kostet übrigens maximal 190 Euro netto.
Nur zur Info: Ich bin Rechtsanwalt.
Also wenn alles ordnungsgemäß repariert wurde, dann hätte ich damit keinerlei Probleme.
Die Frage ist halt immer, ob es nich doch irgendwelche Unbekannten gibt.
M-Paket und Sechszylinder sind eine Sache, Xenon jedoch eine ganz andere. Das sollte auch in der Preisklasse klappen.
Mein Beileid.
Der Peugeot steht sicher nur so weit links, weil er noch ausweichen wollte. Rechts neben der Markierung ist ja genug Platz für zwei Fahrzeuge. Oder irre ich mich da?
Wenn dem tatsächlich so ist, dann steht Dein BMW natürlich auch sehr weit vorn...
So wie es auf dem Bild aussieht, darf an dieser Stelle auch nebeneinander gefahren werden. Das muss nicht ausdrücklich erlaubt sein, sondern ist abhängig von der Breite der Fahrbahn.
Die 65 km/h sind ja nur ein Schätzwert. Selbst wenn man dem Fahrer tatsächlich eine Geschwindigkeit von um die 60 km/h nachweisen könnte, bliebe es aber wohl bei einer Alleinschuld wegen der Vorfahrtnahme. Ist gängige Rechtsprechung in Dresden.
Natürlich nur eine erste Einschätzung anhand der Bilder...
Wie gesagt, der Himmel war nicht fest in der Mitte. Wir mussten also nichts biegen.
Genau. Bei mir war der Himmel aber auch nicht in der Mitte an den Lampen festgeschraubt. Die musste ich also nicht ausbauen. Das stand eigentlich so in der Anleitung.
Ich habe kein Panoramadach.