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Das Kennzeichen für zwei Autos
07.02.2012
Der Termin für die Einführung der Wechselkennzeichen steht jetzt fest: Ab dem 1. Juli 2012 können zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zugelassen werden, von denen dann jeweils nur eines zur Zeit gefahren werden darf. Der praktische Nutzen und finanzielle Anreiz dieser Regelung fällt allerdings gering aus.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse handelt. In die Klasse M1 fallen Pkw (auch Oldtimer) und Wohnmobile. Die Klasse L bilden Motorräder, Leichtkrafträder sowie Quads und Trikes. In der Klasse 01 finden sich Anhänger. Die entsprechend paarweise ausgegebenen Wechselkennzeichen bestehen aus drei Einzelteilen – zwei fest an den Fahrzeugen montierten und einem abnehmbaren. Letzterer wird an dem Fahrzeug angeklickt, das gerade bewegt wird.
Von der ursprünglichen Idee, mit dem Wechselkennzeichen die Unterhaltskosten für den privaten Fuhrpark zu senken, ist allerdings wenig geblieben. Denn anders als zunächst geplant, gibt es keine Erleichterung bei der Kfz-Steuer und muss diese weiterhin für beide Fahrzeuge voll entrichtet werden. Lediglich Versicherungen stellen leichte finanzielle Anreize in Aussicht. Entsprechend kritisiert Spiegel Online in einem Artikel das Wechselkennzeichen als Luftnummernschild.
Das Wechselkennzeichen entpuppt sich also als verpasste Chance für Haushalte mit mehreren Fahrzeugen, denn in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz funktioniert das System vorbildlich: Hier muss nur für das Fahrzeug mit der höheren Typklasse der Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer entrichtet werden. (mh/sp-x)