sitze grad unten am Mac, wie / wo kann ich abstimmen / Bilder einsehen,
ohne wieder nach oben an´ PC zu rennen ?
oder muss ich mich doch erst (oben) einloggen ?
Beiträge von exbrummer
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Jaky:
sein COC Blättchen kenne ich nich, aber über Sach VIP Räder offline kommt nach Eingabe
der Schlüssel-Nummern raus, dass er die Räder so fahren darf.ich weiß auch nich, welches Prog. der Prüfer hatte, ich musste allerdings schon selber feststellen,
dass die Daten auf dem DPC (mini PC) nich immer vollständich sind.
aber ich gebe nich sofort auf und schaue, falls das mal der Fall ist, noch woanders nach,
bevor ich den Kunden nur deswegen nochma wieder kommen lasse.wird wohl nur über §21 / 19.2 funzen.
sollte allerdings - auch angesichts der schmalen Dimension - kein Akt sein.
Trachfähichkeit is auch kein Ding, musst nur einen "fähigen", willigen Prüfer finden.
in den alten Bundesländer (leider) nur einer mit ´ner blauen Kutte, in Neu5Land die in grün.da kann ich Dir so direkt nich weiter helfen.
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dann biste auf der "sicheren Seite"

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bitte gerne, war kein Akt.
war das das einzige, was bemängelt wurde ?
wennde wieder hinfährst sag ihm, wo er nachschauen soll

auch der Zusatz: wenn werkseitig montiert, ist Schmarren,
weil die 19 Zöller (mit genau diesen Abmessungen) z.B.
auch in meiner EG Übereinstimmungserklärung als zulässig drin stehen,
das Auto aber auf 18" ausgeliefert wurde. -
nä, das macht keinen Unterschied.
bin beim 1. mal nur nach Typ und Baujahr gegangen, da ich die Typ Verschl. nicht kannte.[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/bmwe9019zollseriew2svu.jpg]
Edit:
das ist übrigens aus´m SachVIP Räder offline, auf das jeder DEKRA Prüfer Zugriff hat (haben sollte)
bevor da was fälschlicherweise behauptet wird könnte (sollte) man da nachsehen.
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das is traurich, sehr traurich.
8x19 ET37 mit 225/35R19 iVm 9x19 ET39 und 255/30R19 is werkseitich frei gegeben.
vielleicht hilft Dir das:
[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/19zoll-original-e900ps4c.jpg]
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Aber Du hättest ja auch vorher im BC die Lichtautomatik ausstellen können. Dann wäre das Tagfahrlicht weg. Glaube auch nicht das die vom TÜV das bei ner Prüfung einschalten.
so einfach ist das nicht. bei Fahrzeugen ab EZ 04/2006, und die meisten hier fallen ja darunter,
ist die Prüfung der Systemdaten (eigentlich) Pflicht.
d.h., wenn Lichtautomatik vorhanden muss die geprüft werden (auch wenn das keine Pflichtausstattung ist)
und wenn die nicht funzt wäre das ein erheblicher Mangel ! -
Wenn kein Xenon vorhanden ist, dann macht es sowieso keinen Sinn auf die Fernlichticher zurück zu greifen.
das hängt u.a. vom Baujahr ab.grob vereinfacht, beim VFL war das Fernlicht mit einer separaten Halogen 55 Watt Lampe realisiert,
beim LCI ist Bi-Xenon verbaut, d.h. das Fernlicht wird nur durch "Wegklappen" einer Blende vor dem Xenon Brenner eingeschaltet.
unbetrachtet der Fall mit Kurvenlicht (und Abbiegelicht)d.h., Tagfahrlicht über (gedimmtes) Fernlicht ginge nur, wenn dafür separate (Halogen) Lampen vorhanden sind
oder in Fall des LCI das Fz mit Kurvenlicht ausgestattet ist. -