die Winterräderz
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Beiträge von exbrummer
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auf dem Bild von 11:33 gefällt´mir

auf dem von 16:46 nichso

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Danke dafür

Schwirrt mir schon im Kopf rum und es sind bei mir auch ein paar Fragen aufgekommen z.B. wie ist es wenn im Sommer/Winter andere Spurplattenbreiten verbaut sind. Brauch ich dann unterschiedliche Stehbolzen? Falls nein, wie groß darf der Unterschied in der Breite der Platten sein das es mit den gleichen Bolzen möglich ist?
Gruß
Johannes
ausmessen, Hannes

2 Dinge beachten:
- Mindestgewindelänge, die die nut "greifen" sollte = 2 x Bolzendurchmesser
- überstehen sollte das Gewinde nicht, sähe schaixxe aus.
ich fände die Dinger auch recht interessant, aber da ich im Winter hinten
20er fest verschraubte Platten fahre und sowohl bei Winter, als auch bei
Sommerrädern die nuts sehr tief sitzen würden lohnt sich das kaum, schade. -
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ja, nimmst einfach so einen Gabel Kabelschuh und steckst ihn da rein.
in welche der Möglichkeiten weiß ich jetzt nimmer, aber das merkst schon. -
Mädelz, komm grad erst wieder heim, war stressich heute,
alleine 9 Eintragungen.beim E9X wird´s bei 290 mm Abstand mit der Mindestbodenfreiheit nix mehr.
auch wenn diese nicht im Gesetzestext verankert ist, sondern nur in einer
"TÜV Richtlinie", so halte ich mich da weitest gehend dran.zudem würde eine dermassen runter geschraubte Kiste kaum noch in einen (Rollen-)
Bremsenprüfstand passen, ohne aufzusetzen oder sich Verkleidungsteile abzureißen.
desweiteren (ich hab´ da iwo ´n Bild, muss ich ma suchen) dürfte es bzgl Freigängigkeit
an der VA problematisch sein.
es gibt zumindest hier zu viele schlechte Straßen, zudem manch fiesen Bahnübergang
+ diverse Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Form von Schwellen.wenn dann die Jungs mit ihren extrem tiefen Karren da drüber schleichen, ja fast aussteigen
und schieben, damit er nicht hängen bleibt, dann behindern sie andere.außerdem (allgemein, weniger beim E9X):
diverse Höhen sind reglementiert ( Unterkante Lichtaustritt Scheinis,
Unterkante Kennzeichen vuh, Höhe AHK etc.)
vor allem ersteres ist bei mancher zu tief gechraubten Karre nicht mehr gegeben.und: die Polizei macht gerne bei Großveranstaltungen (Treffen) Spezialeinsätze,
fischt Kisten raus, die denen nicht geheuer vorkommen.
und glaubt mal ja, selbst wenn da das eine oder andere in den Papieren drin steht
ist das nicht unanfechtbar. ich weiß, wovon ich schreibe.
ich war dabei (Golf record day 2004 in GE, über 5000 Autos, "durfte" der Rennleitung zur Hand gehen) -
´ne lug nut
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was hat das mit Ahnung zu tun, wenn er Dir nur das einträgt,
was als Minimum im TGA drin steht ?das wurde schliesslich (auch vom TÜV) seinerzeit bei der Erstellung des TGA so festgelegt.
da ist dann vielleicht Ermessensspielraum gefracht. manch Prüfer benutzt ihn,
es werden aber immer weniger, weil man immer mehr auf die Finger geklopft kricht,
sprich mehr kontrolliert wird.wenn hier welche mit weniger als 300 mm rum fahren und rumtönen,
sie hätten keine Probs damit oder es wäre gar eingetragen (was auf legalem Weg nicht möchlich is !)
dann haben sie - bis jetzt - einfach nur Glück gehabt.ich sehe 5 bis max 10 mm weniger als das im TGA vermerkte Minimum als Grenze an,
abh. von den verbauten Rädern. -
wir streiten doch nich, sind uns doch einich
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das unterschreib ich
