Huhu, ich mal wieder.
mir ist grad eingefallen, dass ich mein PPK noch eintragen lassen muss.
Muss ich mit dem Wisch von der GTÜ zum TÜV oder zur Zualssungsstelle?
wieso zum TÜV wenn Du schon bei der GTÜ warst
und dort eine Änderungs-Abnahme nach §19.3 bekommen hast.
ich bin mir verdammt sicher dass auf dem Wisch drauf steht was Du zu tun hast.
für den eher unwahrscheinlichen Fall dass Du des Lesens nich mächtich bist ( ) :
eine Berichtigung der Fz-Papiere is unverzüglich erforderlich.
das erfolgt durch´s SVA (Zulassungsstelle)
erst dann ist die BE wieder erlangt !