Da die Aussage mündlich stattgefunden hat, wenn es hart auf hart kommt aussage gegen aussage ...
Daher stehen deine Karten den Gewährleistungsanspruch geltend zumachen,
würde aber zu einem RA gehen da du dich nicht mit der Materie auskennst ![]()
Schildere dein Fall hier http://www.123recht.net
da wird dir auch sachlich einer helfen
