Beiträge von CabRyder

    Nein, du fährst BMW und musst das Geld mit voller Wucht zum Fenster rauswerfen. Wenn ich sowas immer lese...
    Musste mir vor einigen Jahren auch nen neues Spiegelglas kaufen. Habe ein im Bereich von um die 30 euro geholt. Da ist einfach mal null Unterschied.
    Bei bestimmten Sachen ist OEM sicher von Vorteil, aber ein stinknormales Spiegelglas für 80 Tacken? So eine Frechheit darf man nicht unterstützen. Kommt wahrscheinlich aus derselben Presse in Taiwan.

    Sie meinte, dass bis zu einer Schadenssumme von 1000 Euro der Kostenvoranschlag der Werkstatt akzeptiert wird

    Sagt wer in diesem konkreten Fall?



    Wenn du Geschädigter bist, kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen; die gegnerische Versicherung kann zwar einen schicken, dessen Gutachten ist für dich aber nicht bindend.

    Richtig. Der Geschädigte darf den Gutachter seiner Wahl beauftragen. Dessen Urteil ist aber genauso unbindend, denn (du sagst es ja selbst):



    Ich denke, im Streitfall wird das Gericht einen bestimmen.


    Das nicht direkt ein Gutachten gemacht wird liegt daran das die Anwältin gemeint hat das ich eventuell auf einem Teil der Kosten (des Gutachtens) sitzenbleiben könnte wenn die gegnerische Versicherung nicht explizit ein Gutachten verlangt da das ja im Gegensatz zum KVA Geld kostet.


    Hast da was falsch verstanden? Wenn nicht, wechsel den Anwalt...

    Es nutzt alles nichts Johann, wenn du uns kein Gutachten vorlegst oder zumindest mal sagst, welches Fahrwerk verbaut werden soll in Verbindung mit welchen Felgen.
    Ich könnt mir jetzt den Mund fuselig reden, was wie evtl eintragungspflichtig ist oder nicht, aber das bringt doch nix...


    Und wenn ich das richtig lese, willst du die 19er nicht eintragen lassen, obwohl eintragungspflichtig. Und das kann man öffentlich natürlich nicht befürworten...


    Les dich ein bisschen ein in die Materie, hier im Forum gibts genug dazu, und wenn dann noch Fragen aufkommen, im entsprechenden Thread die Frage stellen. Du kannst dir doch sicherlich auch vorstellen, dass die Leute hier keine große Lust verspüren, alles 100 mal von vorne durchzukauen

    Ich entschuldige mich in aller Öffentlichkeit dafür, dem Chiefi Unrecht getan zu haben. Selbstverständlich ist er nicht für den schleppenden Ablauf verantwortlich zu machen. Vielmehr sind es User wie meine Wenigkeit, die einfach rücksichtslos andere verantwortlich machen wollen, schlicht und ergreifend der Bosheit halber. Ich erkenne meinen Fehler an und verspreche, in Zukunft die Prioritäten der Fehlhaftigkeit bei mir selbst zu suchen, denn so agieren politisch korrekte Persönlichkeiten nunmal. Ich habe dagegen verstoßen und werde Buße tun.
    Abschließend sei zu sagen, Chief, es tut mir leid.
    Dein geschätzter
    PC Cabby

    Lies, was im Gutachten des Fahrwerks steht.
    Oder stell es wenigstens hier ein. Sonst kann dir niemand helfen


    PS: Meist sind Zubehörfelgen nicht eintragunsfrei in Verbindung mit neuem Fahrwerk

    Grausamer Text Johann, wirklich....
    Verschiedene Felgen müssen in der Regel dann auch extra eingetragen werden, wenn sie nicht OEM sind. Aber auch dann gilt: Gutachten lesen. Da steht alles drin.
    An der Höhe Kotflügel-Radnabe sollte sich nichts tun, denn der Abrollumfang ist ja immer nahezu derselbe. Richtige Bereifung vorausgesetzt