gilt die ABE nicht nur in verbindung des orig. zustandes? sprich wenn du andere felgen oder sport ESD verbaut hast ist diese nicht mehr gültig und das FW muß eingetragen werden? glaub das in der ABE mal gelesen zu haben
zitat EIBACH ABE:
"Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängekupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt
wurde, ist der vorschriftsgemäße Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller,
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf einer separaten Anbaubestätigung zu bescheinigen."
oder versteh ich das falsch