Welche Regelungen in den fünf neuen Bundesländern bezüglich der Einzelabnahmen getroffen sind, kann ich nicht sagen. Jedoch handelt es sich beim Großteil der verkehrsrechtlich Relevanten Vorschriften um Bundesgesetze. Hierzu weiß der geneigte Jurist, Bundesrecht bricht Landesrecht (wenn kein lex spezialis vorliegt).
Sollte also ein Konkurrenzunternehmen der Dekra auch in den neuen Bundesländern derartige Eintragungen vornehmen wollen, wird eine Ablehnung vor keinem Verwaltungsgericht bestand haben. Analog sind ja auch Eintragungen von Konkurrenzunternehmen aus anderen Bundesländern in allen Bundesländern gültig.
Das hat nichts mit Gesetzmäßigkeiten zu tun, sondern einzig und alleine mit der Ausbildung des Prüfers und der Zulassung der Prüfstelle.
Neue Bundesländer: DEKRA
alte Bundesländer: TÜV
KÜS, GTÜ und wie die ganzen anderen heißen dürfen einfach keine Einzelabnahme nach §21 machen. Das dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige in einer vom KBA zugelassenen Hauptprüfstelle machen. Und das ist eben nur Dekra oder TÜV.
Zur Gefährdung im Zusammenhang mit dem erlöschen der BE kann ich aktualisiert folgendes sagen:
Grundsätzlich ist diese Art von Anbau in den Richtlinien für technische Hauptuntersuchungen für technische Überwachungsvereine nicht als erheblicher Mangel katalogisiert ! Erst ein erheblicher Mängel lässt gem. dortiger Definition eine Gefährdung erkennen und würde ebenfalls zu einer Nichtzuteilung der Plakette führen.
Lediglich der unsachgemäße Anbau kann eine Gefährdung erwarten lassen. Nach herrschender juristischer Meinung sind darunter jedoch grobe Mängel beim Anbau zu verstehen (Bsp. Flaps werden mit Tesa-Film oder Pritt-Stift befestigt). Ein Anbau mit vernünftigen (auch nicht zertifiziertem) Karrosserriekleber iVm Verschraubung fällt jedoch nicht unter unsachgem. Anbau !
Des Weiteren wird (hier in Hessen) seitens der zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium durch den Anbau solcher Flaps (wenn keine anderen Mängel vorliegen) ebefalls keine Gefährdung gesehen. Somit kommt lediglich ein Grundtatbestand als Ordungswidrigkeit in Frage, dieser ist mit 25 € belegt.
(Im Vergleich dazu muß man beim Vorliegen einer erloschenen BE mit Gefährdung aktuell mit 90 € und 3 Punkten rechnen)
Das ist mal wieder Theorie und Praxis. Ich finde es gar ziemlich krass was du hier von dir gibst. Du suggerierst das nicht eingetragene Teile nicht zum erlöschen der BE führen...
Beispiel:
Ich wollte vor einigen Jahren Fahrwerkeintragung und HU in einem Aufwasch machen. Bei der Fahrwerkseintragung gab es Probleme, weil sich die guten Herren (wie sich später rausgestellt hat) vermessen haben. Somit habe ich die HU natürlich wegen eines nicht eingetragenen Fahrwerks mit erheblichen Mangel nicht bestanden. Nach deiner Rechtsauffassung geht von einem nicht eingetragenen Fahrwerk bei ordnungsgemäßen Einbau keine Gefährdung aus. Das ist soweit korrekt, ändert aber nichts an der Tatsache das ich bei einer Kontrolle trotzdem 3 Punkte kassieren werde. Das ist eben keine Ordnungswidrigkeit.
Und zu deinen Flaps: gerade die Front des Autos ist sehr kritisch wegen Fußgängerschutz, Aerodynamik, Bremsbelüftung und pipapo. Glaubst du wirklich mit deinem Erguss kannst du einen TÜV Prüfer der dich durch die HU rasseln lässt oder einen Polizisten der dir 3 Punkte gibt, beeindrucken? Was eine Gefährdung darstellt interpretiert jeder anders und wenn man zu den Flaps nichts vorweisen kann, muss man eben ggf. mit Strafen rechnen.
Ich gehe sogar soweit, dass die komplett Frontschürze mit angebauten Flaps ihre Zulassung verliert. Immerhin wurde ein geprüftes Bauteile unzulässig verändert und es kann nicht gewährleistet werden, dass sich die Stoßstange bei einem Crash noch genauso verhält wie vom Hersteller vorgesehen. Somit könnte man hieraus sehr wohl eine Gefährdung ableiten.
Da gab es vor einigen Jahren auch viel Wirbel um in Seitenscheiben sandgestrahlte Muster. Durch das Sandstrahlen wurde die Scheibe unzulässig verändert und somit war das Bauteil nicht mehr zulässig. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass die Scheibe ggf. nicht mehr so bricht, wie sie brechen soll.