Meines Wissens nach gabs, den n52 nur mit 258 oder 265 PS der 272PS muss ein N53 sein.
Beiträge von badavalanche1
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Hatte bei meinem Ex-Audi 285
Man war man krank damals
Aber wenn ich mir das so durchlese hier: Ich glaub ich brauch doch ein Gewinde

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Masia du verstehst es leider falsch

Die Marke der Leuchtmittel ist völlig egal! Nur die Art muss absolut gleich sein! Es ist völlig egal ob man eine Philips, OSram oder ATU Glühlampe einsetzt! Sie muss nur in den Spezifikationen 1:1 dem Serienmäßig verbauten Teil gleichen. Heißt: gleicher Socke, gleiche Wattzahl, gleiche Bauart (also Halogen muss durch Halogen ersetzt werden)und natürlich E-Zeichen. -
Was wäre denn jetzt aber, wenn die neue Lampe, wie zum Beispiel LED Brenner, eine ABE für das entsprechende BMW Modell aufweist? Das wäre doch theoretisch möglich oder nicht?
LESEN!!!!
NEIN EBEN NICHT!!!!! Weil der Scheinwerfer nur mit einer HALOGENLAMPE ausgeliefert und geprüft wurde! Somit ist es scheiß egal was das neue bauteil hat und kann, sobald es KEINE Halogenlampe ist, ist es eh ILLEGAL!!! -
So richtig mit verschränken und TÜV und so?? Oder nur deinem Augenmaß nach?
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In Absprache mit der Leasingbank, wenn es wertsteiegernd ist, ist das kein Problem

Die BMW Bank zeigt dir den Vogel, wenn du sagst du willst ne Sportbremse anbauen

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Jup war MIR klar, Tia hat ja was anderes geschrieben
Könnte man die Bequem gegen Hochglänzende austauschen?Spiegelfußtauschen ist schon ni ohne

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Ich habe die "Chromline" 6zyl. halt meine Spiegeldreiecke sind einfach ich nenne es mal Pastik Schwarz...

normal

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Bördeln sehe ich ein, aber Bremse kann man doch wieder rückrüsten?
Rein theoretisch ja, rein praktisch ist das nicht dein Eigentum und du darfst da nix dran machen!
