Beiträge von Schmittler

    Das ist ein Grund, warum ich hier kaum aktiv bin, erst recht bei juristischen Dingen. Alle Nase lang kommt irgendwer daher, der meint, weil er Google bedienen könnte, wüsste er "ganz genau Bescheid". Das ist aber nicht so, wie du leider eben recht offensichtlich gezeigt hast. Dass du trotzdem weiter auf deinem Standpunkt stehen bleibst, macht es nicht besser.


    Mein letzter Satz dazu, danach darfst du dich wieder in deiner Literatur austoben: Natürlich muss er da nicht nach Belieben antanzen, es gibt da z.B. noch so ein paar tolle Dinge: endgültig verweigerte oder fehlgeschlagene Nacherfüllung. Dass es bei den Spritkosten nicht aufhört, sollte durch mein "z.B." eigentlich hinreichend deutlich sein, nein? Gut, dann lass dir noch eins gesagt sein: den "Schaden" musst du konkret beziffern können. Pauschal irgendeinen Schaden zu fordern, funktioniert leider auch nicht so ganz.


    Dass ich mich hier überhaupt auf so eine Kindergartendiskussion einlasse... 8|

    Du hast für eine Leistung Bezahlt die wie ich das so lese Fehlerhaft Ausgeführt wurde.Richtig ? wen ja dann hast du Rechtlich ganz andere Möglichkeiten welcher der Werkstatt sehr Teuer kommen können.Ich möchte mich hier öffentlich nicht dazu Äußern soll auch hier nicht in ein Rechtgeschreibe hin und her gehen.Das könnte um nur ein Beispiel zu sagen so sein das du Anrufst und sagst bring deine Werkstatt zu mir und nicht ich mein Auto zu dir.


    Nachdenken solltest du möglicherweise, der letzte Satz stimmt nämlich mal so gar nicht. Leistungs-/Erfüllungsort ist das Stichwort.


    Etwaiger Schadensersatz bleibt davon natürlich unberührt, wie z.B. Spritkosten.

    Ölwechsel am N53 325i, was brauche ich dafür? Irgendwie steige ich im Teilekatalog nicht ganz durch. ?(


    Ölfilter und Dichtung:


    http://www.leebmann24.de/bmw-e…r=11_3753&grafikid=210888 -> Nr. 3, da ist der Filter und die Dichtung dabei, oder?


    Ölablassschraube und Dichtung:


    Entweder die Nr. 2+3 von dem Bild -> http://www.leebmann24.de/bmw-e…r=11_3834&grafikid=144512


    oder von hier die Nr. 2+3 -> http://www.leebmann24.de/bmw-e…r=11_3994&grafikid=156089


    Das war alles an Teilen, richtig?


    Aber das weiß man doch mittlerweile. Das muss man sportlich sehen und notfalls einen RA beauftragen und nicht immer so ein Fass über die allzu schlechte Welt aufmachen.

    Sind hier aktuell wieder die Wochen der Leute, die keine Ahnung haben, aber zu allem eine (falsche) Aussage geben müssen? ?(


    Gerade bei rechtlichen Dingen fällt mir das in letzter Zeit sehr unangenehm auf.

    Bei der Laufleistung könntest du mal über eine Getriebölwechsel nachdenken. Verbrauch ist bei mir im Durchschnitt bei ca. 9 l, Stadt ca. 12 l, Autobahn im Sinne österreichischer Verhältnisse Richtung 7 l. Wenn ich in Richtung Süden unterwegs bin, komme ich mit einem Tank auf realistische 900 km.


    Der N53 macht auch nicht mehr Probleme, als jeder andere "modernere" Motor heutzutage auch. Also keine übertriebene Sorge!

    Defekter NOx-Sensor wird nicht angezeigt, nur als Fehler im Speicher. Schlägt sich in erster Linie im Verbrauch nieder, ca. 0,5 l mehr. Fehlerbeschreibung könnte auch auf den Sensor hindeuten. Ich würde mal in der Historie schauen, was von den problematischen Teilen schon getauscht wurde, sprich HDP, Injektoren, Zündspulen. Das sind neben NOx-Sensor und NOx-Kat die einzigen Teile, die an dem Motor "gehäuft" problematisch sein könnten - aber auch hier täuscht das Bild gerne, wenn man in den Foren querliest.


    Preislich werfe ich mal 18-20.000 € in den Raum, eher Richtung 20 vom Händler, eher Richtung 18 wenn privat.

    kaufvertrag ist aber anfechtbar, da arglistige täuschung

    Viel Spaß dem VERKÄUFER die argliste Täuschung NACHZUWEISEN! :whistling:


    Und immer wieder kann ich nur mit dem Kopf schütteln, dass Leute, die juristisch absolut NULL Ahnung haben, doch tatsächlich meinen, juristische Ratschläge geben zu müssen.


    Geh zu einem Rechtsanwalt und lass ihn das regeln, ist juristisch kein allzu komplizierter Fall.