Schönes Foto!
Beiträge von Schmittler
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Das Leder ist ein Traum!
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Habe exakt nichts anders gemeint, wenn man zu einer anderen NL geht weil die bei der man das Fzg gekauft hat zu weit weg ist muss man Rücksprache mit dieser NL halten und diese muss ihre OK geben. Den die NL in der man das Fzg gekauft hat, hat das Recht auf die erste Reparatur.Es stimmt ebenfalls das es 6 Monate sind und nicht 180 Tage, wird nur umgangssprachlich 180 Tage Regel genannt
Umgangsprachlich von wem? Von Juristen jedenfalls nicht.Zumal es nicht 180 Tage sind, das ist in der Regel einfach falsch.
Und hier wird immer noch Garantie und die Gewährleistung durcheinander geworfen, bitte aufpassen!
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... versucht er sich, mit der Tatsache rauszuwinden, dass ich nicht direkt zu ihm gekommen bin.
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Und damit hat er Recht, auch wenn du es vielleicht nicht hören willst.
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Aber die Gewährleistung könnt ihr nur beim Händler, bei dem ihr das Fahrzeug gekauft habt, geltend machen. Der Leistungsort ist da, wo der Händler sitzt. Und wenn das 700 km weit weg ist, tja, pech gehabt.
Garantie ist etwas ganz anderes! Hier könnte evtl. etwas anderes gelten.
ps. Die Beweislastumkehrfrist ist übrigens nicht 180 Tage, sondern 6 Monate. Das können schon ein paar Tage ausmachen. Das mit den 85 km ist im Übrigen nirgendwo geregelt und wenn überhaupt Kulanz des Verkäufers.
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Sieht super aus!
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Mittelkonsole hochhebeln, Stecker vom Controller abziehen, der Controller ist von unter mit 4 Schrauben befestigt: http://engelhuber.de/blog/2013…ve-knopf-defekt-tutorial/
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Was heißt "in Ruhe"? Im Stand bei laufendem Motor? Dann darf es nicht hart werden. Das darf es nur bei ausgeschaltetem Motor.
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