Unwissenheit hilft dem Vorbesitzer zivilrechtlich nicht, ihr habt einen Kaufvertrag über die im Kaufvertrag angegebenen Daten (inkl. Laufleistung) abgeschlossen. Daran muss er sich festhalten lassen. Zurückgeben wirst du den Wagen auf jeden Fall können - allerdings wirst du nicht den vollen Kaufpreis zurückerhalten, denn du bist ja jetzt schließlich schon 8 Monate mit dem Fahrzeug gefahren.
Solltest du ihm nachweisen können, dass er dich vorsätzlich betrogen hat, würde ich zusätzlich Strafanzeige stellen.