Beiträge von Schmittler

    Dann ist es so, wie ich gesagt habe. Jeder posaunt heute sofort groß, dass er zum Anwalt geht. Ich würde darauf auch nicht mehr groß reagieren. Erst wenn dann mal der Brief mit einem gescheiten Briefkopf kommt, wird klein beigegeben.


    Was ist denn mit dem Schaden? Und was sind das für zwei Kaufverträge? Welchen hast du denn unterschrieben? Auf einen Unfall muss dich der Verkäufer ausdrücklich hinweisen. Dass er das NICHT gemacht hat, muss aber DU nachweisen. Wenn dann im Kaufvertrag aber auch noch steht, dass es sich NICHT um ein unfallfreies Fahrzeug handelt, wird dir das nur sehr schwer gelingen.

    Nun gut, jetzt hast ja hoffentlich was gelernt.


    Warum denn gleich vor Gericht gehen? Rede doch mit denen mal vernünftig und weise sie auf die gesetzliche Gewährleistung hin. Wenn das nicht klappt, dann auch mit dem dezenten Hinweis, dass du die Sache an deinen Rechtsanwalt abgeben wirst (wobei sich hiervon die meisten aus eigener Erfahrung leider nicht mehr beeindrucken lassen). Tja, und wenn das nix bringt, dann wirst du halt mal zum RA gehen müssen, vielleicht bist du im ADAC? Da ist eine Erstberatung wenigstens kostenlos. Erst wenn irgendwo auf dem Briefkopf RA steht, reagieren die meisten.


    War das eigentlich ein BMW Händler oder eine kleine Klitsche?

    Mal ganz davon abgesehen, dass du sehr blauäugig an die Sache rangegangen bist: Du hast Gewährleistung, wo in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss, dass du den Schaden verursachst hast. Da wünsch ich ihm bei den zwei vorliegenden TÜV Berichten viel Spaß dabei.

    In den Foren schreien alle immer gleich viel zu teuer. Wenn es einem wert ist, soviel Geld für so ein Auto hinzulegen, dann ist es einem das halt wert. Man sollte sich halt vielleicht nicht unbedingt nur von seiner Geilheit leiten lassen.


    Mir wäre er für die Laufleistung auch deutlich zu teuer - unabhängig von Baujahr und Ausstattung. :P

    Die Klausel, die ich aufgeführt habe, ist standardmäßig im Kaufvertrag mit drin. Wenn du natürlich wirksam eine Sondervereinbarung getroffen hast, kann es anders aussehen. Aber darüber würde ich mir keine so großen Sorgen machen. Soll er dir seinen Anfechtungsgrund mal schön beweisen.

    Wo hast du das denn im Vertrag hingeschrieben? Weil diese Klausel,


    "Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich- ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

    leider nicht wirksam ist. Das ist das Problem bei all den vorgefertigten Kaufverträgen, weiß nur keiner.

    Ich bin zwar noch auf der Suche nach einem Auto, aber damit man schon einmal vorab Bescheid weiß. Es gibt hier ja ein paar Augsburger wie ich gesehen habe, welches Autohaus in empfehlenswert?


    Autohaus Augsburg war ich schon in Lechhausen, Göggingen und Innenstadt. Der in Lechhausen war mir am sympatischsten, Göggingen hat keinen allzu schlechten Eindruck gemacht, Innenstadt bin ich noch unschlüssig. :) Drexl & Ziegler hingegen fand ich extrem unsympathisch. Freund war jetzt schon zwei-, dreimal in Wertingen beim Langer und ist sehr zufrieden. Der ist mir eigentlich aber schon fast zu weit.


    Was sind eure Erfahrungen und Tipps? :thumbsup: