Dann ist es so, wie ich gesagt habe. Jeder posaunt heute sofort groß, dass er zum Anwalt geht. Ich würde darauf auch nicht mehr groß reagieren. Erst wenn dann mal der Brief mit einem gescheiten Briefkopf kommt, wird klein beigegeben.
Was ist denn mit dem Schaden? Und was sind das für zwei Kaufverträge? Welchen hast du denn unterschrieben? Auf einen Unfall muss dich der Verkäufer ausdrücklich hinweisen. Dass er das NICHT gemacht hat, muss aber DU nachweisen. Wenn dann im Kaufvertrag aber auch noch steht, dass es sich NICHT um ein unfallfreies Fahrzeug handelt, wird dir das nur sehr schwer gelingen.