Beiträge von E93 325i
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Schicke Farbe
gefällt mir 
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Schade einerseits, andererseits kannst du nun bewusst nach einem Neuen suchen
Wünsche schöne Feiertage
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Schön wärs. Siehe oben. Falls du den Dieb hättest und den auf Erstattung des Schadens verklagen möchtest, würd ich dir Recht geben.
Nun ich kann dir nur sagen beim Diebstahl meiner Maschine lief es auch über den Anwalt und die Versicherung hat alles gezahlt.
Will auch nicht diskutieren sondern nur sagen er soll anfragen, den fragen kostet nix
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Hab ja versucht, genau das zu erklären. Der wird in dem Fall was kosten. Rechtsschutz (und damit Kostenübernahme) wird nur gewährt, wenn entsprechender Versicherungsschutz für die jeweilige Sparte auch vorliegt und die Versicherung bei einem (auch nur eventuellen) Rechtsstreit Erfolgaussichten sieht. Wüßte jetzt keinen Anbieter, bei dem "nur Beratung und Begleitung" gewährt werden würde, telefonische Erstberatung mal außen vor. Die legen sich in der Regel aber dort nie so genau fest und falls doch, können sie auch nichts anderes erzählen, als hier bereits steht. Ist nunmal seit mehreren Jahren gültige Rechtssprechung mit der MWSt.
Ein erstes Beratungsgespräch wird meines Wissens immer übernommen und es geht um einen Diebstahlschaden und um seine Rechte, nicht darum ob er jemanden Verklagen will. Ich denke das wird 100% übernommen
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Ich denke auch das ein Anwalt nicht die schlechteste Wahl wäre.
Wenn der Wagen fertiggestellt ist und er den Wagen behält sollte er nicht nur die bezahlte Märchensteuer bekommen sondern auch Anspruch auf den Restwert haben.
Das die den Restwert abziehen ist nur für den Fall das nicht die gesamte Kohle genommen wird und man dann den Wagen noch zusätzlich verkauft.
Ist der Wagen wieder Instand gesetzt, hat er Anspruch auf den Restwert. Dabei muss nur ein Fertigstellungsgutachten belegen das der Wagen hergerichtet ist.
So war es beim Diebstahl meines Motorrades als ich es wieder bekam und repariert habe.
