Vielen Dank schon einmal für die schnellen Antworten.
Ich wollte das ganze eigentlich nicht verkomplizieren, aber nach den Rückfragen bzgl. der Fristen hier einmal die Daten:
14.11.2013: Termin wegen erhöhtem Ölverbrauch – hier wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass es an den fehlerhaften Kolben liegen könnte. Es wurde ein Diagnoseprogramm gestartet, was nach 1.000 km ausgelesen werden sollte.
14.01.2014: Das Diagnoseprogramm hat ergeben, dass der Ölverbrauch bei rund 1,5 l auf 1.000 km liegt. Vorgabe von BMW ist ein Höchstwert von 1 l, was laut Meister aber auch schon sehr viel sein soll. Der Meister wollte nun mit BMW abklären, ob die sich an den Kosten beteiligen. Zur Not würde es die Garantie aber übernehmen.
15.01.2014: Mitteilung des Meisters, dass sich BMW nicht an den Kosten beteiligt, da das Fahrzeug zu alt sei (Baujahr 2006). Die Garantie würde die Reparatur jedoch übernehmen. Ausnahme: Die 500 Euro für die Verschleißteile.
17.01.2014: Ablauf der Garantie.
28.01.-30.01.2014: Reparaturtermin - Austausch der Kolben.
Ich hatte mich allerdings vorher abgesichert, dass die Garantie die Kosten auch übernimmt, obwohl wir mit dem Reparaturtermin die Garantielaufzeit überschreiten. Der Meister meinte nur, dass die Auftragsannahme entscheidend sei und die liegt, je nach Sichtweise beim 14.11.2013 oder 14.01.2014, aber allemal vor dem Ablaufdatum der Garantie.
Was die Gewährleistung angeht, liegt diese doch üblicherweise bei 2 Jahren, oder? Habe den Kaufvertrag gerade leider nicht zur Hand. Weiß also nicht, ob BMW den Zeitraum evtl. vertraglich auf 1 Jahr verringert hat. Aber hierbei sollte ja auch das Datum der Auftragsannahme entscheidend sein, oder?