Beiträge von BlackRacer

    Das kann ja alles sein, aber wer von euch beiden sitzt jetzt im Vorstand von AP und ......


    Naja das musste jetzt mal sein Sorry
    Kommt immer so rüber, denn es seid meistens ihr beide wo ihr für die rechte von AP kämpft.


    Aber ich habe es ja schon oft gesagt, das Stefan einen guten Job macht für das Forum aber es kann doch auch mal eigenen anderen geben der den gleichen oder nen besseren Preis machen kann ganz ehrlich.


    Es ist doch das selbe was hier gemacht wird.


    Jeder ist doch jetzt rumgerannt und hat die Prozente die Stefan bekommt auch seinen bekannten zu weiter zu geben oder nicht da könnte man ihm das genau so vorhalten Sorry.


    Denkt doch mal nach ob ich das Fahrwerk jetzt bei Stefan oder bei nem anderen Händler kaufe für ein ähnliches Geld.
    Das kommt doch auf das gleiche raus oder nicht.


    Vielleicht ist die Denkweise nur anderst aber ich finde das Ergebnis ist gleich nur der weg ist anderst


    Mir wurde jetzt außerdem von meinem Fachhändler www.streetec.net von nem AP Fahrwerk abgeraten.
    Sie würden dann lieber weitec nehmen wenn es billig sein muss.


    Ich habe mich jetzt für ein KW entschieden.
    Muss halt etwas länger sparen für aber ich denke ein KW Street Comfort inklusive Einbau einstellen und TÜV für 1200€ ist nicht schlecht. :love:
    Bzw das KW Variante 1 mit INOX für 1000€ inklusive allem.

    Du vergleichst das ganz unterschiedliche Dinge.


    Ihr regt euch doch auch nicht auf wenn jetzt ein Händler die Performance teile günstiger verkauft wie die empfohlenen Preise von BMW oder.


    Wie du ja immer schreibst ist es nur eine Empfehlung oder ???? Und kein muss


    Dann müsst AP es dann eben machen wie Apple die machen ihre festen Preise und da ist nicht viel zu machen.


    Ich frage mich ja nur wie der Händler die Fahrwerke so günstig anbieten kann.
    Er wird doch auch von AP beliefert oder nicht.


    Wenn AP ihm die Fahrwerk eben günstiger verkauft wie wir sie hier im Forum bekommen das ist es halt so und ich kann mir nicht Ortsteilen, der der Händler bei jedem AP Fahrwerk drauf legt, das kann der ja nicht lange durchhalten.


    Und dann hat sich das Problem von ganz alleine geregelt.

    Wie gesagt der 245/30ZR20 weichten 3,6% von meiner original minimal Bereifung ab welche 205/55ZR16 ist.
    Das wurde alles beim TÜV hier bei uns vor Ort durchgerechnet und es passt immer noch.


    Der Tacho darf ja nur nicht weniger anzeigen.


    Ich wißt's alle, wenn ihr an so ner Messtafel vorbei fahrt, die die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt und ihr fährt genau 50, was zeigt diese dann an? Also mit meinen original 16 Zöllern wird nie mehr als 43-44 angezeigt.
    Jetzt gehen wir mal davon aus, der Tacho geht dann durch die Veränderung des Abrollumfangs nochmal 4 km nach, da würde das Teil immer noch nur 47-48 anzeigen und das ist immer noch so wir es die StVZO vorschreibt.


    Wenn die Änderung dann doch so groß währe das es änderst währe, müsste sich ja der Abrollumfang um mehr als 6-7% verändern aber da kommt ja normal keiner hin.


    Am besten ein Navigationssystem ins Auto hängen oder mit dem Handy geht es auch über GPS und sich da die Geschwindigkeit anzeigen lassen und gut, da seit ihr auf der sicheren Seite.


    So wurde es mir von einem TÜV Ingenieur erklärt welcher auch meine Einzelabnahme meiner Schmidt Felgen gemacht hat. :thumbsup:

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ihr habt.


    Wenn ein Händler das Gewindefahrwerk so günstig anbieten kann muss er es doch auch so günstig oder günstiger von AP bekommen oder nicht.
    Ich finde das ist ein Widerspruch in sich.


    Oder wenn es eben nicht so ist, wird er das nicht lange durchhalten können, wenn er die Fahrwerke unter seinem Einkaufspreis verkauft.


    Ich finde das hat nicht mit Preise kaputtmachen zu tun, denn er bezieht das ganze ja auch logischerweise von AP.
    Da müsste AP wenn es sie wirklich stören würde, was ich nicht glaube einfach sagen, das sie an den Händler keinerlei wahre raus gibt.


    Aber da ist es wohl wie überall, was ich verkauft habe und mir Geld bring ist gut.
    Denke das sehe nicht nur ich so.

    Hey, also ich war ja gestern beim TÜV wegen meinen 245/30ZR20. Die bekomme ich ohne Probleme eingetragen.
    Muss kein Tacho anpassen oder sonst was ähnliches.
    Rechnerisch habe die den gleichen Abrollumfang wie deine 245/40ZR18 würde dementsprechend schon behaupten das dastände passt.

    So, ich war jetzt heute mittag beim TÜV und habe denen mal das Gutachten unter die Nase gehalten.
    Der Prüfer hat sich das Gutachten angeschaut und wir haben Markiert was an Auflagen relevant ist.


    Laut dem Prüfer ist keine Auflage bei, was ihn beunruhigt, muss halt nur von der Breite her passen und das wird es ja auch tun.


    Habe ihn extra nochmal angesprochen wegen Tacho angleichen oder ähnlichem.


    Er meinte nur, so lange keine Auflage da ist die sagt das es gemacht werden muss, ist es unrelevant.


    Das im Gutachten ist nur ein Hinweis für den Halter, muss aber nicht beachtet werden.


    PS. Egal wie ob richtig oder nicht, mein TÜV prüfer trägt mir das ganze ein ohne das man am Tacho was machen muss und gut. :thumbsup:


    Und da macht man sich erst mal :lol:

    Äh jetzt habe es jetzt doch so oft durchgelesen aber immer wieder überlesen.


    Bzgl. der Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers müssen die Anforderungen des §57 StVZO eingehalten sein.


    Aber in der StVZO steht ja das man +-4 km/h abweichen darf. Das würde ja dann passen. Sind 3,6% Abweichung.


    Das währen effektiv 103.6km/h bei angezeigten 100km/h.


    Hier der Auszug


    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler


    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für


    mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie


    mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.


    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.