Beiträge von weeedmaan

    forumsuser :


    Also kommt schon aus den Löchern gekrochen und gebt Bescheid... wäre doch klasse und m.E. auch nicht unmöglich, wenn wir die Richtung "100" hinbekommen...


    Ich bin echt sicher, die Investition in das WE lohnt sich nachhaltig..........


    Ich sehe das genauso.


    Die Chance eine Rennstrecke exklusiv zu buchen bekommt man nicht alle Tage und wenn es dan auch noch die NOS ist umso besser. :thumbsup:

    Zum Entfernen der Kleberreste kannst du Isopropanol oder Silikonentferner nehmen.


    Aber ein Tipp für die Zukunft:
    Wenn du Aufkleber entfernen willst erwärme sie vorher gut mit einem Fön. So lassen sie sich nahezu rückstandsfrei entfernen.


    Jetzt steht das Selbe was ich geschrieben habe mit anderen Worten nochmal da. Doppelt hält besser :thumbup:
    Obwohl das Ganze etwas unpräzise ist.
    Was bedeutet "normalerweise"?
    Und bitte um Angabe der genauen Gesetzesstelle, auf die sich die Aussagen stützen.


    Nur nochmal zum mitschreiben:

    Zitat

    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.


    Das hat mein Normalerweise zu bedeuten.
    Es wird wohl kaum irgendein Händler eine längere Gewährleistung geben als er unbedingt muss.
    Mit anderen Worten: Wenn er also die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzen kann, dann wird er dies tun.


    Leider habe ich den kompletten § 437 BGB auf die Schnelle nicht gefunden. Ich kann also nicht Prüfen, was dort genau drin steht.

    Willst du hier jetzt einen auf dicke Hose machen oder was?
    Ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass das was ich schreibe zu 100% stimmt. Aber ich gehe davon aus, wenn ich in der Schule (Meister/Techniker Ausbildung) was lerne, dass dies seine Richtigkeit hat.
    Du drafst aber gerne die Paragraphen nennen, wenn du bescheid weißt.


    Wir wollen hier nicht Kraut und Rüben vermischen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre. Daran gibts nichts zu rütteln. Hier wurde eine Richtlinie der EU in sämtlichen Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt.
    Der Gesetzgeber sieht hier keine eigene Regelung für Gebrauchtwagen vor.
    Was aber möglich ist, ist dass die Parteien für Gebrauchtwagen die länger als 1 Jahr zugelassen sind, eine Verkürzung der Gewährleistung auf 1 Jahr vereinbaren können.
    Das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist korrekt.


    Die Regelung mit den 2 Jahren Gewährleistung gilt normalerweise nur für neue Artikel. Auf gebrauchte Artikel (nicht nur Gebrauchtwagen) hat man normalerweise nur 1 Jahr Gewährleistung. ;)