nach einem jahr mit sowas zu kommen ist einfach schlichtweg schlecht und kann er dir nichtmehr anhängen! außer es wäre iwo auszulesen... steuergerät in nem speicher oder ... aber sonst.... keine chance!
Wenn er das Auto im August ´11 verkauft hat, sind es "nur" 6 Monate...
Die Verjährungsfristen zu checken wäre aber in jedem Fall ein Ansatz. Ich vermute, das diese 6 Mon. beträgt und der Händler genau deshalb jetzt wieder aufschlägt...
Aber das wird der RA schon klären. Berichte auf jeden Fall über den weiteren Verlauf!