Naja.. ist ganz einfach... bei der Gewährleistung muss der Händler auf seine Kosten die Mängel beheben, da man dann davon ausgeht, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestanden hat (im ersten halben Jahr nach Kauf, danach Beweislastumkehr!)... bei der Garantie wird sein Teil dann quasi von der Garantiegesellschaft übernommen und du stehst evtl. mit Kosten da, die du bei der Gewährleistung nicht hättest...
Also bestehe auf Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung! Lass dich da nicht abspeisen, zur Not lass den GF antanzen und erkläre ihm den Sachverhalt.