Doch na klar darf man das. Man muss sich aber eben als solcher kennzeichnen.
In den NUBs steht das klar drinnen:
"Der Nutzer ist verpflichtet anzugeben, ob er als privater oder gewerblicher Anbieter handelt. Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere ein vollständiges Impressum anzugeben. Dazu haben sie das dafür vorgesehene Pflichtfeld zu verwenden."
ja, richtig. Hatter aber nicht gemacht.