Hast du einen Anwalt zur Hand, den du um Rat fragen kannst?
In wbergis Thread hatten wir ja schon gemutmaßt, was das für ein Schaden hätte sein können.
Frage ist: Hat der Händler recht damit, dass sowas nicht als "Unfall" gilt? Ich würde mich da schlau machen. Der Schaden trat ja in Folge eines Diebstahls ein, der Schaden resultiert ja direkt aus dem entwenden der Felgen...