Hallo Bruno,
schade, dass die ersten Meter schon Probleme bereiten.
Da muss der Händler noch mal ran. Bei uns in D kommt der Händler in den ersten 6 Monaten für Schäden/Reparaturen auf, wenn er nicht einwandfrei beweisen kann, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestand, erst danach der Kunde (Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Da es direkt auftrat... Muss der Händler den Mangel beseitigen.
Sieh bitte davon ab, selbst Hand anzulegen oder den Wagen einer anderen Werkstatt vorzuführen/etwas daran machen zu lassen. Der Händler muss nachbessern, sonst handelst du dir bei einem eventuellen Rechtsstreit nur Probleme ein.
Gruß