Beiträge von Flo320d

    Mit so nem Bra sieht ein Auto echt sch... aus. Würd ich mir nie drauf machen, dann lass ich doch lieber lackieren.
    Am besten kommen die an Dinger an so Rostlauben, das man ja schützen :D


    Folien sind da besser. Hat nen Kumpel auf seinen A4 gemacht, nachdem er mit so nem Ding rumgefahren ist und am Ende er lauter Kratzer hatte, obwohl er immer drunter geputzt hat.
    Aber seitdem ich den Abstand zum Vordermann vergrößert hab, habe ich kaum noch Steinschläge, hat einmalig 75€ gekostet - danke Freund und Helfer :herzen:


    So Dinger erinnern mich an Bernie und Ert und den Popoclub, besonders der hier:



    [Blockierte Grafik: http://images.marken.auto-motor-und-sport.de/media/mdb/74403/Erlk-nig-Splitter.jpg]

    Wundern würds mich nicht :herzen:


    Mein Vater hat vor langer Zeit auch gewechselt - vom D Kadett auf nen 524td.
    Er sagt heute noch das war vermutlich das einzigste gescheite Auto was jemals von Opel produziert wurde, weils überhaupt keinen Rost hatte :floet:

    Deine Prozentsätze sind die richtigen!


    In D ist est vom Gesetz her so, dass du nur Scheibenfolien verkleben darfst, die eine AGB haben (mitführpflichtig).
    Die ABE Nummer muss auf allen Flächen sichtbar sein und die Folie darf nur an, für den Fahrer nicht relevanten, Scheiben angebracht sein - man darf sogar nich tmal Sicherheitsfolien an den den vorderen Scheiben anbringen.
    Es gibt lediglich eine Ausnahme vom Marktführer

    Zitat

    [...]Durch das nachträgliche Aufbringen von AutoglasFolien an diesen Scheiben kann die gesetzlich vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit unterschritten werden. Bis heute hat es aufgrund strenger Toleranzvorschriften beim Messvorgang keine behördenseitig anerkannten mobilen Messgeräte gegeben um einen qualifizierten Nachweis erbringen zu können, inwieweit nachträglich mit AutoglasFolien beschichtetes Fahrzeugglas den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Damit war die Anbringung von Folien an vorderen Seitenscheiben gesetzlich verboten.
    [...]In Abhängigkeit der Materialeigenschaft des Glases wird das Licht beim Durchgang durch das Glas mehr oder weniger gestreut. Ungestörtes Sehen erfordert Scheiben ohne Streuung. Jede Streuung reduziert die Transmission. Im Messwert der Lichttransmission darf der gestreute Anteil daher nicht berücksichtigt werden.
    Bei der nachträglichen Beschichtung von Autoscheiben mit Folien oder Lacken reduziert sich die Lichttransmission durch Tönung und Streuung. Solchermaßen veränderte Scheiben müssen hinsichtlich der Einhaltung der ECE R43 Grenzwerte individuell qualifiziert werden. Das TLG-43A ermöglicht die individuelle Qualifizierung.

    Die Scheiben sind vom Hersteller schon leicht getönt, deswegen wird die Frontscheibe auch wohl zerstört wenn man sich die Scheiben fluten lässt.