Alles anzeigenis der versicherung und zulassungsstelle idR herzlich egal. für die zählt einzig und allein die ab/ummeldung des KFZ.
solange haftet der "alte" halter dafür.
hab das oft genug vom KVA und der Versicherung zu hören bekommen auf der Arbeit.
Auto hinstellen beim Verkäufer, Kennzeichen abmachen und mitnehmen! Ist sein Problem wie er die Karre übers WE bewegt!
Entscheidend ist der Schaden und Klagefall, denn da wird drauf geachtet, wem das Auto zum Zeitpunkt gehört.
Für polizeiliche Ermmittlungen genauso wichtig. Mein Altfahrzeug ist mal geblitzt worden und dank Uhrzeit auf dem Kaufvertrag ging das alles, zumindest für mich, sehr harmlos aus.