Und leider bestätigt das meine Vorurteile, dass man solche Autos nicht mit so einer Vorgeschichte kauft, wenn man dem Fahrer nicht in die Augen sehen kann...
So ein Blödsinn. Wer garantiert Dir denn beim Augen schauen, wie der jenige gefahren ist und ob Halter, Fahrer und Verkäufer immer die gleichen waren.
Vielleicht sollte Dein Bekannter mal prüfen lassen, wie man ihm zur Last legen kann, daß der Erstbesitzer die Einfahrkontrolle nicht durchgeführt hat.
Wenn das rechtssicher nicht der Fall ist und darauf die Ablehnung beruht, die ist die Ablehnung falsch begründet und muß somit zurückgenommen werden.
Heißt immernoch nicht, daß die Kosten komplett, aber dafür eventuell anteilig übernommen werden.