Hier unterscheidet sich schon in der Formulierung der Tatbestand ![]()
Beiträge von australia
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In welchem weisen Buch steht drin, daß er solche Defekte nennen MUSS in DER ANZEIGE ?
Was ihr für richtig haltet, wird ja nicht automatisch zum Gesetz.Er darf den, ihm bekannten, Fehler nicht verschweigen, aber er muß sonst weiter nichts, ob es euch nun paßt oder nicht.
Ausserdem, was heißt denn, daß er euch irgendwas garantieren muß, es beim nächsten Mal zu sagen?
Er muß nur dem Interessenten/Käufer gegenüber ehrlich sein und offenlegen, was er weiß und mehr nicht.Wünsche und Gesetz sind zweierlei !
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Und wie wahrscheinlich ist es, dass er es beim Verkauf dann angeben wird, wenn er die Leute erstmal lockt und in der Anzeige nichts davon schreibt? Ich würde die Anzeige auch anzeigen.

Und nun ???Er hat nichts verbotenes getan, er hat sich sogar als ehrlich herausgestellt und nun kann man wieder einen Gang zurückschalten.
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Er hat in der Anzeige den Schaden nicht angegeben, was nicht heißt, daß er dies beim Verkauf auch nihct tut, jedoch ist es erst dann auch Betrug.
In der Anzeige muß er es noch nicht angeben. -
Dann kannste ihn ja nochmal nehmen, denn nun ist er ja "geheilt" worden.

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Ich habe in allen Autos die Webastos drin und bin sehr zufrieden damit.
Du kannst Dir direkt über die Webasto Homepage Angebote zuschicken lassen, aber bei mir hat es sich bewährt, vor Ort zu fahren, ein paar nette Gespräche zu führen und bin zum Schluß bei dem gewesen, der die anderen Anlagen eingebaut hat.Einzig die Freischaltung muß noch ppassieren, damit eben nicht nur der Heizkreislauf, sondern auch der Motorkreislauf gewärmt wird.
Ich kann aber nicht sagen, daß die Eberspächter schlechter sind !!!
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Letztendlich auch eine Frage des Geldes, was man bereit ist zu zahlen.
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Dir fehlt die Ruhe und das wird sich rächen, wenn Du dann nämlich nur kaufst, um etwas zu kaufen.