Beiträge von australia

    Dann schau doch mal in die STVO zum Thema Beleuchtung und den Rest liest Du dann im Bussgeldkatalog nach.


    Ich lese hier nirgens, dass es erlaubt ist und nur Deine interpretation, dass dies vermutlich keine Gefährdung darstellt. Aber es ist Deine Meinung und mehr eben nicht.
    Kannst alles umbauen und es schön reden, aber es bleibt trotzdem nicht genehmigt. Also poste einfach noch ein paar Paragraphen, die zwar dem entsprechende Aussagen bringen, die Dir gefallen, aber immer noch nichts darüber sagen, dass es sein darf ;)


    Oben angeführte Bezugsquellen von gültigen Gesetzen stehen ja zur freien Verfügung.
    Auch die allegmeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen sind ein interessantes Lesewerk.

    Aber google.de kannst schon bedienen - oder?
    Ich werde es für Dich nicht tun.


    Alles nachlesbar und wers dann immernoch nicht wahr haben will, kann seinen Anwalt befragen.


    Ansonsten kannst Du ja gerne Quellen, die geltenes Recht so beschreiben, wie Du es darstellst, darlegen. ;)

    Ich werde nichts raussuchen, weil ich es lieber damit halte, auf Nummer Sicher zu gehen, anstatt mir mit zweifelhaften Dingen meinen Versicherungsschutz zu riskieren. Meine Lektion habe ich gelernt und auf Wiederholung kann ich gerne verzichten. Wollte damals auch eher an gefühlten statt an geregelten Recht halten.


    Wer jedoch Interesse hat, wird auch gerne von führenden Fachanwälten beraten, die über die Wunschkaffeesatzleserei hinausgeht.
    Ansonsten kann man diese Urteile dazu auch durch Zuhilfenahme von Google und ähnlichen Suchmaschinen sebst finden.

    Danke für die Antworten. Ich habe das Teil bei Leebmann gefunden - 335 € das Stück zzg. Versand. Selbst bei eBay werden 100+ € aufgerufen. Seid ihr euch sicher, dass die Teilkasko übernimmt? Bei einem Glasschaden verzichtet meine Versicherung auf den Selbstbehalt, wobei ich diesen bei 150 € auch bezahlen würde.



    Steht alles in Deinen Versicherungsbedingungen drin, die uns nicht vorliegen und somit kann nur Recht gefühlt werden, aber sagen kann Dir das nur Deine Versicherung ;)

    Wenn die Betriebserlaubnis erlischt und man das Fahrzeug weiterhin im Bereich der STVO bewegt, ist kein Versicherungsschutz mehr gegeben.
    Die versicherung wird vermutlich in Vorleistung gehen und dann in den Regress und das ist kein Wunschdenken.