Dann schau doch mal in die STVO zum Thema Beleuchtung und den Rest liest Du dann im Bussgeldkatalog nach.
Ich lese hier nirgens, dass es erlaubt ist und nur Deine interpretation, dass dies vermutlich keine Gefährdung darstellt. Aber es ist Deine Meinung und mehr eben nicht.
Kannst alles umbauen und es schön reden, aber es bleibt trotzdem nicht genehmigt. Also poste einfach noch ein paar Paragraphen, die zwar dem entsprechende Aussagen bringen, die Dir gefallen, aber immer noch nichts darüber sagen, dass es sein darf ![]()
Oben angeführte Bezugsquellen von gültigen Gesetzen stehen ja zur freien Verfügung.
Auch die allegmeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen sind ein interessantes Lesewerk.