Beiträge von australia

    Ich werde nichts raussuchen, weil ich es lieber damit halte, auf Nummer Sicher zu gehen, anstatt mir mit zweifelhaften Dingen meinen Versicherungsschutz zu riskieren. Meine Lektion habe ich gelernt und auf Wiederholung kann ich gerne verzichten. Wollte damals auch eher an gefühlten statt an geregelten Recht halten.


    Wer jedoch Interesse hat, wird auch gerne von führenden Fachanwälten beraten, die über die Wunschkaffeesatzleserei hinausgeht.
    Ansonsten kann man diese Urteile dazu auch durch Zuhilfenahme von Google und ähnlichen Suchmaschinen sebst finden.

    Danke für die Antworten. Ich habe das Teil bei Leebmann gefunden - 335 € das Stück zzg. Versand. Selbst bei eBay werden 100+ € aufgerufen. Seid ihr euch sicher, dass die Teilkasko übernimmt? Bei einem Glasschaden verzichtet meine Versicherung auf den Selbstbehalt, wobei ich diesen bei 150 € auch bezahlen würde.



    Steht alles in Deinen Versicherungsbedingungen drin, die uns nicht vorliegen und somit kann nur Recht gefühlt werden, aber sagen kann Dir das nur Deine Versicherung ;)

    Wenn die Betriebserlaubnis erlischt und man das Fahrzeug weiterhin im Bereich der STVO bewegt, ist kein Versicherungsschutz mehr gegeben.
    Die versicherung wird vermutlich in Vorleistung gehen und dann in den Regress und das ist kein Wunschdenken.

    Nur praktisch nutzt es einem nix. Angehalten wird man weiterhin, wenn es einem da bei der Überprüfung nicht schmeckt darf man mit ner Postkarte zum nächsten TÜV dackeln (steht normal drauf welcher TÜV).
    Allein für solches Gerenne wäre es mir das heutzutage nicht mehr wert.


    Die Diskussion ist immer die gleiche und wenn man vorab warnt, dass die Eintragung nur bedingten Wert hat, wird man nur als Schwarzmaler und Missgönner angeprangert.
    Trotzdem ändert es nichts daran, dass selbst die Einzelabnahme und Eintragung jederzeit wieder widerrufen werden kann, wenn Zweifel des Sachverständigen , der in dem Fall von der Polizei ausgesucht wird, hat.


    All das kann man nun absolut nicht mögen und es ändert nichts an der Tatsache, dass es so ist.


    Auch das Zurückziehen auf eine Verkehrsrechtschutz sollte wohlüberlegt sein und von einem Anruf bei der selbigen begleitet sein. Erstmal garantieren lassen, dasss ise das auch übernimmt oder mal zur Abwechslung die Versicherungsbedingungen lesen, was für gewöhnlich keiner macht.


    Aber ich vermute, dass es sowieso völlig egal ist, wieviel gut gemeinte Tips man gibt, denn es wird ohnehin anders angesehen.


    Sind in jedem Forum immer die gleichen Diskussionen :juhu:



    PS


    Alles ausser Alpina, wenn ich vor der Wahl stände, denn die würden mir nicht einen Euro aus der Tasche ziehen.
    Aber das ist eben auch eine Geschmacksfrage und muss sowieso jeder alleine entscheiden, denn man machts ja nicht für andere - ich jedenfalls.