Beiträge von MrBlacky

    Hallo Forum! :)


    Ich soll diese Woche mein Auto bekommen (ich brauche es bis spätestens Donnerstag wegen Arbeit und Termin), allerdings befürchtet der Werkstattmeister vom Autohändler, dass die es bis dahin nicht schaffen, das AGR-Ventil einzubauen, da das Neue immer noch nicht geliefert wurde.
    Ich habe jetzt den Vorschlag unterbreitet, ich lasse es selber einbauen und die sollen mir das Teil nachschicken, sobald es gekommen ist.


    Am Telefon meinte der Händler, dass man das selber eher nicht machen kann, weil da Elektrik usw. noch eingestellt werden muss .. darauf hab ich dann halt geantwortet, ich würde den Einbau von einer Werkstatt erledigen lassen.


    Jetzt hab ich mich mal ein bisschen schlau gemacht und das was ich so gelesen habe ist, dass der Aus- und Einbau eine Sache von 15 Minuten ist und da auch nix an der Elektrik gemacht werden muss. Viele bauen das ja zum Reinigen aus.


    Ich persönlich bezweifel ja sogar, dass das AGR-Ventil tatsächlich kaputt ist, denn bei der Probefahrt ist mir nichts aufgefallen. Einzig, dass der Motor im Stand wackelt und vibriert. Da meinte der Händler eben, das liegt am AGR-Ventil.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Kann ich mit - möglicherweise - kaputtem AGR-Ventil fahren bis das neue Teil geliefert wurde oder sollte das Auto am Besten gar nicht mehr bewegt werden?



    Danke!


    Ist denke ich mal "normal" bei so jungen Leuten.


    Ich bin 21 und zahle für meinen 1870€ im Jahr bei Vollkasko und Haftpflicht bei SF 1 (60%) ...

    Ok, danke für eure Ratschläge :)


    Weiß jemand, ob man immer noch sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden muss? Oder kann ich das auch irgendwo anders machen?

    Also ich würde mein Fahrzeug ausnahmslos nur abgemeldet verkaufen. Im Zweifelsfall fällt alles auf den halter zurück und der bist Du, solange er auf Deinen Namen angemeldet ist. Einzige Möglichkeit, von der ich aber nicht weiss, ob das 100%ig funktioniert wäre vielleicht wenn Datum und vorallem Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag drin stehen.


    Hab vor Jahren mein Fahrzeug angemeldet übergeben...da kam Wochen später eine Knolle wegen falschparken. Waren zum Glück nur 10 DM damals noch, aber hätte auch schlimmer sein können. Naja im Zweifel haftet eben der Halter. Seitdem gebe ich grundsätzlich kein angemeldetes Fahrzeug mehr ab.


    Kannst Du das nicht noch kurzfristig mit dem Käufer klären, dass er Hänger oder Ü-Kennz. mitbringt ?


    Ich ruf den morgen nochmal an wegen den Schildern. Eigentlich sollte das kein Problem sein für den.

    Hallo Forum :)


    Morgen verkaufe ich meinen alten E39.
    Allerdings war das eine sehr kurzfristige Aktion, sodass ich jetzt vor dem Problem mit der Abmeldung stehe.
    Das Auto wird morgen von einem Autohändler abgeholt. Allerdings gehe ich mal nicht davon aus, dass der einen Hänger dabei hat. Rote Schilder sollte er eigentlich haben, aber falls nicht, steh ich da.


    Ich habe jetzt 3 Möglichkeiten:


    • Ich melde das Fahrzeug morgen ab, mit dem Risiko, dass er es nicht mitnehmen kann und ich dann mit abgemeldetem Fahrzeug dastehe
    • Ich sage ihm, dass er das Fzg so bald wie möglich abmelden soll
    • Ich behalte ZB I+II und melde das Auto selber ab (Voraussetzung er hat rote Schilder dabei)


    Meine Frage ist jetzt, reicht es wenn ich auf den Kaufvertrag schreibe "Fahrzeug wird innerhalb von 3 Tagen abgemeldet und bei Unfällen komme ich für den entstandenen Schaden auf"?
    Oder ist das zu schwammig? Ich habe nämlich keinen Bock drauf, dass der nen Unfall baut oder noch Wochen mit meiner Zulassung rumfährt.



    Danke schonmal :)