Herzlich Willkommen:)
Zur "vollen Hütte" fehlt schon noch einiges. Trotzdem, gute Ausstattung.
Herzlich Willkommen:)
Zur "vollen Hütte" fehlt schon noch einiges. Trotzdem, gute Ausstattung.
Wie war das nochmal, Vorbereitung ist alles
Für was benötigst du eine Spachtel und was ist das für ein (vermutlich) Kleber, rechts hinten.
Gruß
Verstehe ich das richtig, dass ein laufender Meter 1,4*1,0 m ist?
Damit wollte ich dich nur warnen, nicht dass du dir jetzt große Hoffnungen machst. Das ist eine absolute Standardaussauge, mehr wollte ich damit nicht sagen.
Wenn der Anwalt nicht weiß wie er einen repräsentativen Wert für das Fahrzeug erfragen kann - prost Mahlzeit.
Das Ganze sollte doch Hand und Fuß haben. Was willst DU ihm groß sagen? Ich DENKE das Fahrzeug WÄRE damals VIELLEICHT 3.000 Euro billiger gewesen. Auf so etwas kann sich doch Mensch berufen.
wieso fragst du dann nicht nach, wenn dir was gesagt wird und du nur bahnhof verstehst?
So etwas verstehe ich auch nicht!
Wieso sollst du dich als Privatperson damit auseinandersetzen? Das ist doch nicht dein Job, herzufinden was das Fahrzeug damals weniger Wert gewesen ist.
Das dir der Anwalt sagt, dass es gut ausschaut heißt absolut gar nichts. Er wird schließlich nur weiter von deiner Rechtsschutzversicherung bezahlt, solange du das Verfahren am laufen hältst. Schlussendlich ist ihm das egal ob er gewinnt oder nicht.
Ich an deiner Stelle würde wie schon weiter oben geschrieben, entweder komplett auf M3 oder auf M-Paket Teile umrüsten. Alles andere ist nichts Halbes und nichts Ganzes, finde ich.
Zudem ist eine "Teilnachrüstung" von Außenteilen total sinnfrei. Du zahlst auf die Hand ca. 500 Euro bei einem Lackierer für das komplett M-Paket, sprich Seitenschweller, Front sowie Heckschürze. Lässt du alles einzeln machen, dann bist du bestimmt knapp 1000 Euro los.
Das Geld würde ich auf jeden Fall sinnvoller investieren. Spar lieber noch etwas, kauf dir ein komplettes M-Paket für außen für rund 900 Euro, lass es für 500 lackieren und gut ist es.
Alles anzeigenDas ist nicht so leicht wie einige hier meinen.
Der Kollege wird sich zuerst die genauen Formulierungen im Kaufvertrag anschauen.
Oft wird nicht die tatsächliche Laufleistung, sondern der aktuelle Kilometerstand laut Tacho angegeben. Das ist ein großer Unterschied.
Hinzu kommt der vertraglich mögliche Gewährleistungsausschluss beim Kauf von Privatpersonen.
Wird die Gewährleistung ausgeschlossen, dann hilft nur § 444 BGB. Der Käufer muss die Arglist nachweisen. Das geht eventuell über die Fahrzeughistorie und die jeweiligen Eigentumszeiten der Voreigentümer. Sonst hat man schlechte Karten.
So schaut auch mein Rechtsempfinden aus. Deswegen denke ich nicht, dass man den letzten Verkäufer so einfach in Regress bitten kann. Außer man könnte wie von Alex Hawk geschrieben, eindeutig nachweisen, dass der Km-Stand bei IHM ein anderer gewesen sein müsste. Ob er bzw. seine Frau das Auto nun nur ein Monat hatte oder nicht, ist vielleicht ein fader Beigeschmack aber noch lange kein Beweis.
Lass das doch einfach deinem RA klären, solche Vermutungen und vor allem das ganze Halbwissen von uns allen bringt dir nichts außer Ärger.
Privatverkäufe bzw. Verkauf im Auftrag oder Ähnliches ist bei "Hinterhofhändlern" gang und gäbe um sich aus der gesetzlichen Gewährleistung zu mogeln.
Seid ihr euch wirklich sicher, dass man den letzten Verkäufer so einfach in Regress bitte kann?
Wenn er das Fahrzeug als Privatperson, gutgläubig, gekauft hat, dann kann er doch nichts dafür.
Ich als Endverbraucher, muss und kann teilweise doch gar nicht rausfinden ob die Km stimmen bzw. ob er einen Unfall hatte oder nicht.
Klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber das liegt ja nicht in seiner Macht (sofern er es natürlich nicht selbst war).
Im Umkehrschluss könnte man ja genauso gut sagen, "gekauft wie gesehen".
Bitte, Danke, gerne!
Ich weiß nicht, er hat sich mir noch nicht vorgestellt.