Beiträge von maveric

    Moin !!!


    Kann man die Heizleistung der Sitzheizung beim :) abweichend einstellen oder so in der Art ?(
    Stelle die Sitzheizung immer auf Stufe 1 bei der Fahrt im Winter; und nach 10-15min, brennt der Rücken regelrecht. Also Sitzfläche ist absolut okay; aber die Lehne fühlt sich an, als würde da immer mehr "Brennholz nachgeschmissen" werden. Also keine gleichbleibende warme Tempertaur die sich einstellt, sondern gefühlt immer weiter steigende... Wenn man Sie dann ausstellt wird es nach wenigen minuten wieder kalt am Rücken; also es stört ganz einfach -> ich wollte einfach auf gut Glück nun wissen ob man da was einstellen lassen kann; das System neu initialisiert werden kann; was kaputt sein kann; ...oder was auch in frage kommen könnte.
    Auch zwischenden Stufen 1,2,3 merke ich nicht unbedingt einen Unterschied 8|

    Fahre wenig im normalen Schnee, sondern vorwiegend auf Eisflächen; kein Streudienst, Schnee schonplatt gefahren und Matsch gefroren.
    Habnnie die Taste betätigt bisher (dachte dann schaltet es das System komplett ab ?( )
    Wichtig ist eben vorausschauend fahren; ohne dolle Bremsmanöver, oder ruckartige Lenkbewegungen -> alles eben eine Frage der Physik das Auto auf der Straße zu halten ;)
    Wie schon erwähnt schadet es nicht bei Glätte ggfs im höheren Gang zu fahren; oder auch halt im zweiten anfahren.
    Lässt sich allgemein aber sehr gut im Winter mit dem e90 fahren; im e46 fand ich es weniger komfortabel. Außerdem lieb ich es wenn aufdem Gas nach der Kurve das Heck zum leben erwacht :love:

    Sprich wenn irgendetwas kaputt geht, muss ja nicht mal was am Motor sein. muss ich dafür Aufkommen oder ist das dann Händler Sache ?


    Garantie ist eine freiweillige Leistung seitens des Verkäufers.
    Gewährleistung ist gesetztlich geregelt und somit Pflicht ! Diese beträgt 12 Monate; ABER ab Kauf muss der Händler dir in den ersten 6 Monaten beweisen, das der Schaden noch nicht bei Gefahrenübergang (also seit dem du das Auto bekommen hast) vorlag. In den danach folgenden 6 Monaten muss DU dem Händler beweisen, dass der Schaden schon seit Gefahrenübergang vorlag.
    In der Praxis: in den ersten 6 Monaten bist bei einem Schaden fine raus; nach danach folgenden nächsten Monaten würde Händler abwimmeln.


    ...Ob dir das reicht reicht musst du selbst entscheiden.


    Wichtig: Im Vertrag muss der Händler als Verkäufer stehen!!! Wenn er im Auftrag verkauft, und er nur der ist, der dir Schlüssel, Papiere und Co gibt und die Sache abwickelt reicht das nicht.

    Dann kann´s dir im Grunde komplett schnuppe sein was der macht. Du hast eine gesetztliche Gewährleistung -> der Beweislastumkehr sei dank (hast bis Mitte Dez), wird er alles zahlen müssen, was die Garantie nicht zahlen will... (Selbst ohne Garantie hätte dir das egal sein können; Händler hätte das dann eben alles zahlen müssen).



    ...Sofern wir von "Mitte Juni" 2012 reden :D:D

    Bei mir nimmt er sich im Winter auch mehr... So 0,3 - 0,5L um den dreh. Da allerdings die Winterreifen etwas sparen sollten (schmaler, leichter, Non-RFT etc) wird es effektiv etwas mehr sein noch. ...So round about +5Grad scheint ne "magische Grenze" zu sein; da merk ich es am Momentanverbrauch das er sich mehr gönnt.