ZitatWenn der Wirklich von 03.2008 ist wurde aber viel auf LCI umgebaut, Haube, Heckklappe, Rücklichter, ...
Da das gerne nach Unfällen passiert, Unfallfreiheit garantieren lassen.
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ZitatWenn der Wirklich von 03.2008 ist wurde aber viel auf LCI umgebaut, Haube, Heckklappe, Rücklichter, ...
Da das gerne nach Unfällen passiert, Unfallfreiheit garantieren lassen.
ZitatDie Gefahr besteht zumindest nicht, da ich umgemeldet habe. Er wird auch noch auf seiner Seite im Internet angeboten.
Wahrscheinlich hat er das Geld zum Auslösen nicht und wartet, bis er den verkauft hat.
Was ist denn eine Occasion? Und wie wurde er ausgebrannt?
Auf jeden Fall viel Spaß damit, ich habe meine Umrüstung bisher auch noch nicht bereut.
Ich hatte solche Flecken früher in einem meiner früheren Autos, nachdem ich miz billigem Cockpit-Spray vom Discounter gearbeitet hatte. Seitdem nur noch Mikrofaser und Wasser ohne Kalk, allenfalls noch einen milden pH-neutralen Reiniger und keine Flecken mehr.
Was steht im Teilegutachten?
Dito.
Ich fahre nicht viel Stadt, sondern Bundesstrase. Aber Kurzstrecke wirkt sich brutal auf den Verbrauch aus. Bis 10 km komme ich nicht unter 15 l/100 km, erst danach geht der Verbrauch runter.
ZitatHat jemand eine Idee?
Ja, ich denke, du brauchst einen anderen Kabelbaum, denn Umpinnen wird nicht reichen, weil z.B. das USB-Kabel fehlt.
Das kommt darauf an, was für Codierungen es sind. Sprich, einfache, die jeder BMW Händler durchführen kann, sicher nicht. Die anderen hingegen, wie Änderungen FA oder andere tiefgehende Dinge, die man über die normale BMW Software nicht machen kann, eher ja.
Zum Thema des TE:
Wenn vor dem Ankauf wieder zurück geflasht wurde und der Händler nicht explizit in der Datenbank nachsieht, woher soll er es gewusst haben? Ohne Verdacht oder Hinweis auf die Datenbank und wenn sonst keine Reparaturen anstehen, ist das Auto für den Händler ein durchlaufender Posten. Warum sollte er da anfangen, tiefer zu graben und Zeit zu investieren?
Dann wäre die nächste Frage, ob der ursprüngliche Besitzer dies beim Verkauf an den Händler hätte mitteilen müssen und arglistig verschwiegen hat. Falls ja, dann hätte dein Händler einen Anspruch gegen den Vorbesitzer, aber wenn er hingegen es dir nicht arglistig verschwiegen hat und die Software vor dem Ankauf entfernet wurde, habe ich Zweifel, dass da ein Richter analog zu EU-Reimporten eine Wertminderung ansetzen würde. Zudem da die Beweisführung schwierig wird, in wie weit der Eintrag in der Datenbank von BMW gerichtsfest zu verwenden sein wird. Denn jetzt wird man die ehemalige Software sicher nicht mehr ohne weiteres nachweisen können.
ZitatAlles anzeigenhallo leute,
ich habe sommerreifen gefunden die ich einem kollegen abkaufen will. die felgen waren auf einen e46 drauf..
passen die auf meinen e90?
bitte um kurze hilfe..weil ich im internet gelesen hab das sie evtl von der et nicht passen
Wie ist denn die Bezeichnung und die Daten?
Das ich dann sofort sehe, wie die Öltemperatur über 120°C steigt und etwas nicht i.O. sein kann.