Einen Diebstahl zahlt aber nicht die VK, sondern TK. Und bei einem Vandalismusschaden mit VK bleibst du auch auf der SB sitzen und hast über viele Jahre Spaß an der Hochstufung. Das geht dann auch schnell in die 1000ende. Und hast dazu noch den Ärger mit Nachlackierung und geringerem Wiederverkaufswert.
Bei klarer Sachlage und Hergang ist die Frist im Übrigen 4 Wochen und nicht 3 Monate. Das passiert i.d.R., wenn Zweifel vorliegen oder noch ermittelt wird. Z.B. bei Fehlen von Schlüsseln oder falschen Angaben zu KM oder teurem Zubehör.
Achja, während der Reparatur gibt es auch keinen Leihwagen und ich hatte bei der letzten Nachlackierung 4 Wochen kein Auto und dann noch Kratzer in vorher unbeschädigten Teilen...