Hallo Farshed,
ich bin seit Mai diesen Jahres ebenfalls in einer solchen Situation. Mein Auto wurde beim ersten mal auch zu gering bewertet.
Ich habe dann - nach eigener Internetrecherche - mit dem Gutachter über die Situation gesprochen. Er hat dann noch mal 2500 € drauf gepackt.
Trotzdem bekomme ich für das Geld keinen passenden Ersatzwagen. Deshalb bin ich noch auf der Suche.
Es liegt einfach - zumindest bei mir - an der Laufleistung. Fahrzeug war ein Neuwagen aus 01. 2011 und hatte zum Unfallzeitpunkt 200.000km gelaufen.
Ein solches Auto mit dieser Laufleistung ist halt nicht einfach zu finden. Entweder man macht Abstriche bei der Ausstattung, oder legt was drauf.
Zur Frage der Erstattungsfähigen Auslagen:
- Taxifahrt vom Krankenhaus nach Hause.
- Anfallende Kosten für den Krankentransport sowie Zuzahlungen im Krankenhaus.
- Mietwagenkosten sollten erstattet werden. (Sollte im Gutachten aber drin stehen für welchen Betrag )
So Du keinen Mietwagen nimmst, bekommst Du -nach dem Kauf eines Autos - für den Zeitraum von 10 Tagen entsprechend Kohle erstattet.
Bei mir sind es 50 Euro / Tag.
- Heilmittelkosten für Rezeptgebühren und Krankengymnastik
- Telefon -und Briefportopauschale
- So Du Zuhause den Haushalt geschmissen hast. Haushaltsnahe Dienstleistungen ( für Bügel- und Mangelwäsche )
- Schmerzensgeld ( wird von der gegnerischen Versicherung nach Eingang des abschließenden Arztberichtes bezahlt ) meistens zu wenig. Dann muss dein Anwalt nachverhandeln. Dauert dann aber was.
- die beim Unfall beschädigten Gegenstände ( wie z. B. die Sonnenbrille die Du dir erst vor ein paar Monaten gekauft hast )
Als weitere Tips.
Unfallbericht der Polizei anfordern. ( solltest eigentlich bereits einen Durchschlag erhalten haben ) Wer steht an 1 und wer an 2
Da Körperverletzung mit dabei ist, geht die Sache zum Staatsanwalt. Und das kann dauern. Da mahlen die Mühlen erheblich langsamer.
Dein Anwalt sollte sich da unbedingt einmal die Woche melden. Ansonsten biste damit nächstes Jahr noch nicht durch.
Bevor Du deinen Wagen ausschlachtest, unbedingt die Erlaubnis der gegnerischen Versicherung einholen. Denn die haben ebenfalls das Recht einen Gutachter zu schicken. Und es wäre dann blöd, wenn das Auto zur Begutachtung nur noch zur Hälfte da steht.
Soweit erst mal von mir.
So Du noch spezielle Fragen hast, raus damit.
Bin aktuell im Stöffchen.
Gruß Rudi