Hallo,
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein BMW-Händler den Fehlerspeicher eines Fahrzeugs nicht ausliest, bevor er das Fahrzeug verkauft. Bezüglich der gespeicherten Fehler würde ich folgendes machen:
4A34 Glühkerze Zylinder 4, Ansteuerung
Bei einer Laufleistung von 150.000 km würde Ich vom Händler nicht nur die eine defekte Glühkerze sondern gleich alle 4 Glühkerzen und ein neues Glühsteuergerät einbauen lassen. Denn oft hat auch das Glühsteuergerät einen Defekt.
4B1C Kraftstofffilterheizung, Ansteuerung
Ich vermute, dass die Kraftstofffilterheizung defekt ist. Diese würde ich ebenfalls auf Garantie ersetzen lassen. Kraftstofffilterheizung
480A Partikelfiltersystem
Wenn der Dieselpartikelfilter überladen ist und der Fehler 480A gespeichert ist, regeneriert der DPF nicht mehr automatisch. Man soll in so einem Fall eine längere Regenerationsfahrt auf der Autobahn machen, damit der DPF wieder freibrennt. Erst dann funktioniert die automatische Regeneration wieder. Weitere Informationen zum Fehler 480A findest du im beigefügten PDF "Dieselpartikelfilter Servicehinweise". Dieses PDF betrifft zwar den M57 Motor. Die Angaben dürften aber auch für den M47 bzw. N47 Motor gelten.
4630 Raildruck-Plausibilität druckgeregelt
Dieser Fehler könnte auf einen Defekt der Hochdruckpumpe hinweisen. Dieses Teil ist ziemlich teuer. Hochdruckpumpe
Es könnte aber auch nur ein Injektor defekt sein oder eine andere Ursache vorliegen. In diesem Fall würde ich nach Behebung der anderen Mängel den Fehlerspeicher löschen und beobachten, ob dieser Fehler wieder auftritt.
Start-Stopp-Automatik
Soweit mir bekannt ist, funktioniert die Start-Stopp-Automatik nicht, wenn die Batterie zu schwach ist. Ich würde daher die Batterie mit einem Ladegerät nachladen und testen, ob die SSA dann wieder funktioniert.
Welche weiteren Fehler sind denn in den Steuergeräten JBBF, FRM Kombi und CAS noch gespeichert?
Ich würde das Fahrzeug einfach komplett vom BMW-Händler durchchecken lassen und darauf bestehen, dass alle Mängel im Rahmen der Garantie beseitigt werden. Denn in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass diese Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren.