Alles anzeigenHallo Forum...
leider werde ich wohl aufgeben müssen den Händler zur Rechenschaft zu ziehen. Da meine Rechtsschutz doch nicht greift da der Fahrzeugkauf vor antritt der Rechtsschutzvers. war, muss ich es mir sehr gut überlegen ob ich weiter mache da ich alles selber zahlen muss.
Nach dem ersten Brief vom Anwalt hat der Händler zurückgeschrieben und alles abgestritten...
Nun ist die Frage weiter machen oder Fahrzeug verkaufen?
Falls verkaufen was bekomme ich für das Fahrzeug?
Schwarzer e90 320i 107.000 km 3te Hand, 8 fach bereift ( Sommer auf 18zoll Borbetfelgen, Winter auf 17zoll Felgen Alufelgen), Schalter
Ausstattung:CD Wechsler, Nebelscheinwerfer, Sonnenrollo seiten/hinten, Sportsitze, Sport Lederlenkrad, Klimaautomatik, Lichtpaket, Außen Siegel autom. beheizbar, Sitzheizung vorne, Multifunktionslenkrad, Sportfahrwerk, Regensensor, Navi. Business, Scheinwerfer Waschanlage, Teilleder, Park Distance vorne und hinten, Interieurleisten Aluminium, Xenon, Schwarze Seiten/Heckscheiben, Sportauspuffanlage, Blackline Rückleuchten
Ich weiß nicht mehr weiter.. ;/
Jap, kann ich ebenfalls empfehlen. Je nach Händler lohnt es sich möglicherweise die Beschwerde zusätzlich über die Reclabox öffentlich zu machen. Zusätlich nochmal einen etwas offensiveren Brief an den den Händler, mit Nennung der Veröffentlichungen deiner Beschwerde. Über mehrere Stellen Druck auszuüben kann sich lohnen. Wenn du Glück hast, knickt er wegen möglichem Imageschaden ein und du wirst zumindest teilweise entschädigt.
Ich würde jedenfalls nicht so schnell locker lassen. Ich persönlich hatte mit der Vorgehensweise schon Erfolg.
Danke für deinen Tipp, ich werde morgen mal den Anwalt anrufen und mich erkundigen wie gut die Chancen stehen..