bald ist mein schwarz nicht mehr in :8o:
Darüber würde ich mir mal keine Gedanken machen. Wie lange sich weiß hält werden wir sehen...schwarz ist immer zeitlos...Das war noch nie out...
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bald ist mein schwarz nicht mehr in :8o:
Darüber würde ich mir mal keine Gedanken machen. Wie lange sich weiß hält werden wir sehen...schwarz ist immer zeitlos...Das war noch nie out...
Mir gefällt grundsätzlich die Linienführung vom A4 nicht so gut. Ist halt so ein Einheitsbrei-Auto X-P
Und ausserdem zum "schwulsten Auto 2009" gewählt worden! 
Änderungen an der Lichtanlage?! Wennd dir BlackLines einbaust, ist das auch eine Änderung! Ist das dann auch Illegal??
Die Blacklines heben ja auch ein E-zeichen und ist somit keine Änderung sondern ein Austausch! Änderungen an den Original-Lichtteilen...meinte ich damit...
habe den entscheidenen Link ja schon gepostet
Als ih auf Antworten gegangen bin noch nicht...War also zu langsam ![]()
Habe erst 50tkm oben, mal schaun was sich machen lässt.
Da wirst du keine Chance mehr haben...War bei mir auch so!
Urkundenfälschung
Ist nur bezogen auf die Eintragung in die Fahrzeugpapiere...ich weiß halt nicht für was er sonst den Original Fahrzeugschein braucht...Ne Kopie würde doch reichen...
TÜV
die machen keine " krummen Dinger "
Da täuschst du Dich aber gewaltig...Da gibt es einige die Dir fast alles abnehmen...Das heißt aber noch lange nicht, dass das dann auch legal ist. Und eben genau bei Leuchten ist das so eine Sache, da die ABE bzw. Baumusterabnahme eben durch das lasieren verloren geht...Laut STVO sind Änderungen an der Beleuchtung generell verboten...Das weiß jeder halb wegs gescheite Polizist...Und wenn der oder der Tüv Prüfer bei der Hauptuntersuchung das feststellt, kannst du Dir die Gutachten in die Haare schmieren. Deswegen bleibt hier immer ein gewisses Restrisiko...Und ich möchte das Ganze eben wasserdicht...Vorallem für die Versicherung!
Brauch der Tüvler dann den Fahrzegschein zur Erstellung des Gutachten's? Reicht da nicht eine Kopie? Weil in das Original darf der eh nicht's eintragen...Das darf nur die Zulassungsstelle! Ich begreife nicht warum der Tüvler von AMJ das Original des Fahrzeugscheins braucht!
Habe auch schon mit AMJ gesprochen bzgl. der Heckleuchten...Wieso überhaupt die Fahrzeugpapiere einschicken? Wenn ich ein Gutachten vom Tüv über eine Änderungsabnahme habe kann ich damit zur Zulassungsbehörde gehen. Die tragen die Änderung dann in den Fahrzeugschein ein...Will AMJ's Tüver das machen??? Das wäre dann Urkundenfälschung...bin da auch noch skeptisch...Entweder ich bekomme ein Gutachten nach (§21 bzw. §19 STVo korigiert mich wenn ich mich irre) mit dem ich das in der Zulassungsbehörede eintragen lassen kann oder das wird mir zu heiß...Das ist dann wieder scheinlegal!
Ja...da gibt es Abhilfe...Benutz mal die SUFU...WIndgeräusche Panoramadach...