Beiträge von Phil05

    Ich bin mir nicht sicher wie ich das Geschriebene zu interpretieren habe, sollte es wirklich die Reaktion auf meine ggf. mehrfach gestellte und dementsprechend uninteressante Frage sein, so frage ich mich ernstlich ob dieser Laden halbwegs dem ursprünglichen Sinn eines Forums bewusst ist. Natürlich ist es nicht schön bereits geklärte Fragen ein weiteres Mal zu beantworten. Dennoch habe ich bewusst in diesem Thema gefragt, in der Hoffung keinem auf dem Schlips zu treten. Grundsätzlich glaube ich weiterhin, Fragen aus Wissenshunger zu stellen kann nichts falsches sein, eher funktioniert eine Plattform die deren Beantwortung als Existenzgrundlage hat, nicht im Sinne des Erfinders, sollten diesen mit Spott begegnet werden. Ist es nicht möglich eine einfache Antwort auf meine Frage zu geben?

    Mir scheint es gestern auch eingefroren zu sein, trotz sonax bis -30grad. Auf der Autobahn. Komischerweise ging die es an Scheinwerfern und Heck noch. Als wieder in wärmere Gefilde kam ging es auch für die Frostscheibe. Darum hatte ich schon sorgen ob die Heizung der Düsen ausgefallen ist.

    Hat noch jemand Probleme mit den E90 Xenons? Ich habe eigentlich nach dem Desaster mit den ZKW Xenons im e46 gehofft, dass mir das beim e90 erspart bleibt...


    Zum Thema: Ich glaube ihr bezieht euch hier alle auf die Gewährleistung. Bei einer Garantie gibt es keine Beweislastumkehr und sie gilt immer zu den Konditionen die vertraglich abgemacht sind.


    Die Gewährleistung gilt für den Zustand des gewerblich verkauften Objektes zum Zeitpunkt der Übergabe... Wenn du das Auto gebraucht gekauft hast, so hast du i.d.R. 1 Jahr Gewährleistung. In der Tat geht der Gesetzgeber 6Monate bei einem Mangel davon aus, dass er zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war. Nach den 6 Monaten musst du beweisen, dass er schon vorhanden war.


    Heißt: Hast du einen Garantievertrag abgeschlossen, ist er noch gültig und gilt auch für die Scheinwerfer? Dann wickle es über die Garantie ab. Sollte dies nicht der Fall sein und du besitzt das Auto über 6 Monate, so musst du nachweisen dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes (Gefahrenübergang) schon existent war. Das könnte schwierig werden, ist aber leider immer so...