Hallo Manfred,
hier auszugsweise der Text aus der ABE:
Zitat
Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
die serienmäßige Federwegsbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen (z.B. Einbau geänderter Federwegbegrenzer).
Diese Bedingungen sind vollumfänglich erfüllt.