BILSTEIN B12 KIT Wer hat es verbaut? Fahrberichte Bitte !!!


  • Nein, es werden immer die Räder in Verbindung mit den Federn eingetragen.


    FEHLER: Zirkelbezug. Wenn man Software so entwickeln würde wie ABEs interpretiert werden, würden Telefonverbindungen heute noch vom Amt gesteckt werden. Und wir würden jetzt nicht schreiben...


    In der ABE des Fahrwerkes steht, das auch mit Sonderrädern keine Eintragung notwendig ist, wenn die Bedingungen für die Sonderräder erfüllt sind. Eine Bedingung ist, das es KEIN anderes als ein Serienfahrwerk ist. Das ist für sich ja schon Schwachsinn.
    Aber es kommt noch besser: Nun haben wir aber ein Sonderfahrwerk, die ABE der Sonderräder erlischt darauf hin. Also werden die Räder eingetragen.
    Sollte diese Eintragung nun auch wieder erlöschen sobald ich ein anderes Sonderfahrwerk einbaue, obwohl auch dieses Sonderfahrwerk Sonderräder erlaubt, solange deren Bedingungen.... fällt dir was auf?


    Bei dieser Interpretation ist der komplette Absatz schwachsinnig, da solange A05 gefordert wird, ist keine Situation denkbar, in dem diese Bestimmung zum Tragen kommen könnte.


    :rolleyes:

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  • Edit: das Bild beweist nur, dass man das Sonderfahrwerk eintragen lassen KANN. Nicht, dass man MUSS. Ich habe mal gesehen, wie sich jemand einen Aufkleber auf der Heckscheibe hat eintragen lassen. Er hätte das nicht machen müssen ;)

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  • So ist es, das ist Deutschland! :thumbsup:
    Früher war es noch schlimmer da wurde der Reifenhersteller und Reifentyp mit eingetragen, gab es den Typ nicht mehr zukaufen, nochmal von vorne :rolleyes:

  • So ist es, das ist Deutschland! :thumbsup:
    Früher war es noch schlimmer da wurde der Reifenhersteller und Reifentyp mit eingetragen, gab es den Typ nicht mehr zukaufen, nochmal von vorne :rolleyes:


    Wie gesagt, die neuen Räder brauchen eh ne Einzelabnahme, da nicht vorgesehen für E9x. Wenn der TÜV dann was am Fahrwerk zu meckern hat, lasse ich mir von dem die Logik hinter diesem Satz erklären. Mal sehen ob der soviel Zeit hat wie ich :D

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  • wenn der vorne jetzt nicht mehr runterzudrücken geht, liegt er auf dem Begrenzer auf. Du weißt nun die maximale Einfederung, bis es so richtig hart wird.


    Was hast du in diesem Zustand von Felgenmitte bis Radlaufkante? Ich schätze das auf 32 cm. Höhe im normalen Fahrzustand ohne Fahrer waren ja um die 35 cm. Ergibt also einen maximalen Einfederweg von ca. 3 cm. Und das ist meiner Meinung nach zu wenig und je nach Straßenzustand/Geschwindigkeit schnell erreicht.

  • wenn der vorne jetzt nicht mehr runterzudrücken geht, liegt er auf dem Begrenzer auf. Du weißt nun die maximale Einfederung, bis es so richtig hart wird.


    Was hast du in diesem Zustand von Felgenmitte bis Radlaufkante? Ich schätze das auf 32 cm. Höhe im normalen Fahrzustand ohne Fahrer waren ja um die 35 cm. Ergibt also einen maximalen Einfederweg von ca. 3 cm. Und das ist meiner Meinung nach zu wenig und je nach Straßenzustand/Geschwindigkeit schnell erreicht.


    Habe ich nicht gemessen. Ich kann dir gar nicht sagen, ob das die maximale Einfederung ist. Vielleicht ist auch einfach das Auto zu leicht. Zusätzliches Gewicht habe ich nicht eingebracht.
    Das gleiche Verhalten zeigte das originale Fahrwerk übrigens auch schon. Und Probleme gab es damit nie. :|

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  • vielleicht weil der originale BMW-Zusatzdämpfer weicher ist als der im Bilstein-Dämpfer. Auch letzterer gibt ja noch nach, aber die Teile sind schon sehr hart. Der 3-Liter-Diesel auf der Vorderachse sollte schwer genug sein.

  • vielleicht weil der originale BMW-Zusatzdämpfer weicher ist als der im Bilstein-Dämpfer. Auch letzterer gibt ja noch nach, aber die Teile sind schon sehr hart. Der 3-Liter-Diesel auf der Vorderachse sollte schwer genug sein.


    Du meinst, ich bin sonst immer in den Federwegbegrenzer gefahren? Dann müsste der schon wirklich richtig weich sein, so dass man das garnicht merkt. Irgendwie ist das für mich nicht plausibel. Zumal der alte Dämpfer ja auch ein Bilstein war, ein B4.
    Was soll ich sagen? Das Fahrwerk fühlt sich so gut an, wie es ist. Irgendwann muss ich ja auch mal der Firma vertrauen, die seit Jahrzehnten solche Dinger baut. Erstausrüstung für Mercedes seit 1957. Teilhabe an zahllosen Rennsiegen.Die können ja nicht damit groß geworden sein, dass sie alles falsch machen.

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  • Bilder brauche ich eigentlich gar keine. Wichtig sind eigentlich nur diese Zahlen:


    - Standhöhen unbeladen (hast du ja schon sauber dokumentiert mit ca. 351 und 333 mm)
    - "Standhöhen" voll belastet/verschränkt (??)


    Die Bilder lassen aber einen an der HA ausreichenden Federweg vermuten, während
    es an der VA schon knapper aussieht. Sollten es wirklich nur 30 mm sein, dann ist es
    zu wenig. Darum konkrete Zahlen wenn irgend möglich und sorry, falls ich das jetzt
    übersehen haben sollte.





    hier auszugsweise der Text aus der ABE:


    Diese Bedingungen sind vollumfänglich erfüllt.


    Ich wette mit dir, dass das nicht alles ist, was dazu in deiner ABE steht. :whistling:
    Dieser Passus findet sich so in nahezu jedem Teilegutachten. Was hier fehlt,
    und was das eigentlich Relevante ist, das wäre ein entspr. Passus zur Eintra-
    guungsfreiheit. Zitier den mal oder verlink einfach die ganze ABE. Was du da
    oben ztierst hat jedenfalls nichts mit der Frage der Eintragungsfreiheit zu
    tun, sondern nur mit der aus rein technischer Sicht unbedenklichen Kombi-
    nierbarkeit selbst. Das ist nicht dasselbe!

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


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