Beiträge von Flowbow
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Ach verdammt, da muss ich die Servotronic mit EPS verwechselt haben bzw. dachte das wären dieselben Dinge
Du hast doch den N54-Motor, oder? Ansonsten, wähle deinen richtigen Motor unter http://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/ aus und gehe auf Lenkung (Nr. 32). Dann auf das Bild mit dem Servoölbehälter und gleich unter Nr. 1 (Ölbehälter) steht auch die Bezeichnung des Öls
Für N54: http://www.leebmann24.de/bmw-e…3&hg=32&btnr=32_1641&vin=
Da steht CHF 11.S
Du bist ja ein Hund
auf den Zusatz hab ich vorher nicht geachtet
Aber ja es ist das CHF 11.S
Danke an alle
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Das gilt für die Dame natürlich ebenso. Und wenn keiner einen Beweis für die Schuld der anderen Partei erbringen kann, wird die Schadenssumme hälftig geteilt. Das ist beim Parkplatzunfall, wenn zwei sich beim Ausparken berühren genau so. Beide bestreiten ihre Schuld das Fahrzeug bewegt zu haben und damit zahlen beide.
Natürlich eine scheiss Situation. Möchte ich mir gar nicht vorstellen. Ob ein Gutachter im Nachgang noch Beweise sichern kann, mag ich nicht beurteilen.
Momentmal
Die Frau behauptet, der TE ist ihr reingefahren, obwohl er zu der Zeit in der Wohnung, im Haus oder sonst wo war. Dass heist die Frau muss beweisen, dass der TE im Auto war UND der Motor an war, erst dann zählt es ja als "Fahren".
Die Frau behauptet ja nicht, sie sei nicht gefahren. Also was soll der TE denn dann vor Gericht beweisen?
Also:
Die Frau sagt, der TE ist ihr reingefahren. Die Frau selbst bestreitet aber nicht, dass sie nicht am Steuer saß.
Der TE sagt, er wäre nicht am oder im Auto gewesen.
So muss der TE gar nichts beweisen. Lediglich die Frau muss beweisen, dass der TE im Auto war (sollte unmöglich sein, wenn der TE nicht im AUto war
)
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Fakt: Du musst in Deutschland deine Unschuld NICHT beweisen. Es gilt stets die Unschuldsvermutung.
D.h. die Frau muss dem Gericht notfalls beweisen, dass du gefahren bist, bzw. hinter dem Lenkrad gesessen bist.
Gruß
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Also ich habe definitiv eine hydraulische Lenkung
1. weiß ich es, sonst würde ich nicht fragen
2. habe ich einen Behälter im Motorraum
3. hat eine Servotronic nichts mit einer elektrischen Lenkung zu tun4. Habe ich einen xDrive (immer hydraulisch)
5. habe ich einen 335er
(auch alle hydraulisch)
Ich bin jetzt dank dem ARAL Wegweiser soweit, dass ich mich jetzt zwischen ARAL ATF 22 und ARAL ATF 55 entscheiden muss.
Beide haben keine BMW-Freigabe. Also, was nun