Ich krame den Thread mal wieder raus und stelle ein Frage an die Spezialisten an die Versicherungsspezialisten unter Euch.
- Ich möchte zum Ende des Jahres meine Versicherung wechseln und habe letzte Woche festgestellt, dass ich meine angegebene jährliche Fahrleistung um etwa 20% überschritten habe. Ich möchte jetzt eigentlich kein großes Fass aufmachen und die Fahrleistung bei meiner neuen Versicherung entsprechend nach oben korrigieren. Nun würde mich mal interessieren, on der Altversicherer im Falle einer Kündigung den Kilometerstand abfragt ?
Viele Grüße
Grobi